Die Arbeiterkammer setzt sich ein
AK Hollabrunn holt mehr als eine halbe Million für ihre Mitglieder.
BEZIRK (ag). Völlig unbelehrbar scheint ein Gastro-Betrieb im Bezirk Hollabrunn zu sein. Immer und immer wieder mit derselben Masche versucht er sein Glück, stellt ausländische MitarbeiterInnen ein und „vergisst“ mit der Zeit darauf, den Lohn zu bezahlen. Fehlende Sprachkenntnisse und mangelndes Wissen über das in Österreich geltende Recht – ideale Zutaten, um über den Tisch gezogen zu werden. Doch die AK Hollabrunn zeigte sich kreativ, engagierte Tschechisch-Dolmetscherinnen. „Schnell zeigte sich: Die Liste der offenen Forderungen war lang. Insgesamt ging es um mehr als 15.000 Euro“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Martin Feigl. Der Versuch, sich mit dem Wirt außergerichtlich zu einigen, scheiterte – wie auch schon in vielen Fällen zuvor. So blieb nur der Weg vor Gericht, um den beiden Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen. Fälle wie diese beschäftigten die Arbeiterkammer Hollabrunn im 1. Halbjahr 2017 (siehe Bilanz im Kästchen).
Bei vielen Verhandlungen ist der Arbeitsrechtsexperte der AK Hollabrunn Christian Kantner dabei, doch einen Anstieg kann er in den letzten Jahren nicht erkennen: „Oft hilft bereits das erste Interventionsschreiben von uns an den Dienstgeber, der vielleicht in dieser Angelegenheit eine andere Rechtsauffassung hat. Vor allem bei Überstunden kann ich das beobachten. Denn wenn der Dienstnehmer die Anweisung erhält, dass etwas fertig zu machen ist, dann sind das angewiesene Überstunden. Da kommt es des Öfteren zu Meinungsverschiedenheiten. Dieser Gastro-Betrieb (Beispiel zu Beginn des Artikels) zählt zu den so genannten „Schwarzen Schafen“, die es durchaus im Bezirk gibt. Bei offensichtlich klaren Ansprüchen fehlt mir jegliches Verständnis. Hier nutzte der Dienstgeber oft die fehlenden Deutschkenntnisse seiner MitarbeiterInnen aus. Meist geht ein gerichtliches Verfahren zu Lasten des Dienstnehmers, weil dieser seine monatlichen Zahlungen dennoch zu begleichen hat.“
Zur Sache:
Halbjahresbilanz 2017 - Bezirk Hollabrunn - Arbeits- und sozialrechtliche Beratungstätigkeit:Beratungen: 879
Interventionen beim Arbeitgeber: 75
Kostenloser Rechtsschutz: 17
Außergerichtlich eingebracht: 79.702 Euro
Gerichtlich eingebracht: 77.334 Euro
Insolvenzvertretung: 351.244 Euro
Gesamt: 508.280 Euro
Im ersten Halbjahr 2017 forderte die AK Hollabrunn für 75 ArbeitnehmerInnen ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, sagt Bezirksstellenleiter Martin Feigl. In 17 Fällen klagte die AK zugunsten der ArbeitnehmerInnen vor dem Arbeitsgericht. Außerdem vertrat die AK im Bezirk 30 Beschäftigte aus sechs insolventen Betrieben. Insgesamt bekamen die Betroffenen durch die Unterstützung der AK 508.280 Euro an ausstehenden Löhnen und Gehältern nachbezahlt, um die sie ohne AK wahrscheinlich umgefallen wären.
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