UVP wegen U-Bahn-Bau: Einspruch abgewiesen

- Probebohrungen: Bis zu 30 Meter wurde in die Tiefe gegraben. Knapp 100 Bohrungen hat es gegeben, sie sind abgeschlossen.
- Foto: Johannes Zinner
- hochgeladen von Theresa Aigner
Der Verwaltungsgerichtshof hat endgültig gegen eine Umweltverträglichkeitsprüfung anlässlich des Neu- bzw. Ausbaus der U-Bahn entschieden. Er bestätigt damit eine Entscheidung der MA22 (Umwelt). Diese war von Josefstädter Anrainern beeinsprucht worden.
JOSEFSTADT. Nun ist es endgültig fix: Es wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anlässlich des Neubaus der U5 und des Ausbaus der U2 geben. Das wurde an dieser Stelle zwar schon im Dezember des Vorjahres vermeldet, nachdem die zuständige Dienststelle der Stadt Wien, die MA 22 (Umweltschutz), bereits gegen eine UVP entschieden hatte.
Gegen die damalige Entscheidung wurde allerdings von Anrainern aus der Josefstadt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Dessen Entscheid liegt nun vor: Darin wird bestätigt, was bereits die MA 22 entschieden hatte: "Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen" und "die Revision ist nicht zulässig", so der Text im Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.
Das heißt, damit ist nun ein für alle Mal klargestellt, dass es keine UVP anlässlich des U-Bahn-Baus geben wird.
Bei den Wiener Linien, der Projektbetreiberin, freut man sich über die Entscheidung – überrascht ist man aber nicht, wie Pressesprecherin Johanna Griesmayr erklärt: "Das ist eine sachliche, richtige Entscheidung, und das heißt ja nicht, dass es nun keine Prüfung geben wird." Denn: Mit der Entscheidung gegen eine UVP ist nun auch klar, welches Verfahren zur Anwendung kommt: ein eisenbahnrechtliches Bewilligungsverfahren, das von der MA 64, unter anderem für Eisenbahnangelegenheiten zuständig, abgewickelt wird, bei Bundesprojekten vom Verkehrsministerium.
Keine zehn Kilometer
Warum? Weil ein entscheidender Faktor für eine UVP nicht erfüllt ist: Die Streckenlänge übersteigt – selbst wenn man die neu entstehenden Gleisanlagen addiert – den Grenzwert von zehn Kilometern nicht und somit kommt das eisenbahnrechtliche Verfahren zum Tragen. Dieses wird nun, da endgültig gegen die UVP entschieden wurde, eingereicht. "Hier hat sich durch den Einspruch eine Verzögerung ergeben, wir hätten sonst schon früher das Verfahren einreichen können", so Griesmayr. Man habe natürlich parallel Vorkehrungen getroffen, in der Erwartung, das gegen die UVP entschieden wird.
Wie lange dieses Verfahren nun dauert, könne im Vorhinein jedoch nur schwer abgeschätzt werden, von einem halben Jahr müsse man aber ausgehen, so Griesmayr. Ist dieses Verfahren abgeschlossen, kann erst die Rohbauausschreibung für den U-Bahn-Aus- bzw. Neubau erfolgen.
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