Zeitler - Imker

- hochgeladen von Anton Fröhlich
Bienen und Natur – NEWS
vom fröhlichen Imker
KW 2/2016
Da die meisten Leser dieser News am Ende des vorigen Jahres täglich von mir mit Grundwissen der Imkerei informiert wurden, kann es schon so manchmal vorgekommen sein, dass ich etwas tiefer in imkertechnische Berichte eingestiegen bin. Vielleicht möchte jemand auch in diese faszinierende Freizeitbeschäftigung einsteigen.
Mich würde es sehr freuen, wenn ich mit meiner Berichterstattung neue „Honigbienenretter“ gefunden hätte. Jede Frage wird von mir sehr gerne mittels PN. beantwortet.
Neue Interessenten können meine vorherigen News jederzeit online über diese Seite nachlesen.
Ich möchte jeden Leser bzw. Interessenten mit dem Zeitler-Dasein etwas miterleben lassen. (Zeitler = im Frühmittelalter ein hoch anerkannter Beruf.)
Die Zeidler bildeten Zünfte mit bestimmten Rechtsbräuchen und übten eine eigene niedere Gerichtsbarkeit aus. Bereits 1296 lässt sich für die Zeidler in Feucht die eigene Gerichtsbarkeit und ein eigener Zeidelmeister nachweisen.[1] Die eigene Gerichtsbarkeit wurde in der reichsunmittelbaren Privilegierung durch Kaiser Karl IV. in seinem „Zeidel Fryheit Brieff“ aus dem Jahre 1350 niedergeschrieben. Darin wurden die Zeidler mit der eigenen Gerichtsbarkeit belehnt. Als äußeres Zeichen dieser Privilegierung führten ihre Vorsteher (Starosten) einen weißen Stab, die Zeidler erhielten die (in den damaligen Wäldern durchaus nötige) Erlaubnis zur Führung einer Waffe (der Armbrust) und trugen eine spezifische grüne Tracht mit der typischen langen Zipfelmütze (siehe hierzu das Zeidlerwappen am Zeidelschloss in Feucht und verschiedene Lebkuchenpackungen). Dafür mussten die Zeidler den Kaiser sicher durch den Nürnberger Reichswald geleiten und einige Zentner Wachs pro Jahr an den Stephansdom in Wien liefern und noch einige Dinge mehr.
Interessanterweise wurde dieses Privileg (das Zeidelrecht) nie eigens aufgehoben, auch nicht durch die rechtliche Neugestaltung der Weimarer Republik, theoretisch gilt es also heute noch. Ein rechtlicher Nachhall dieses Privilegs findet sich noch heute im Bürgerlichen Gesetzbuch mit seinen Bienenparagraphen.
Diese Privilegierung war im Nürnberger Reichswald notwendig geworden, da die intensive Nutzung des Waldes zu dessen Lasten ging: Die Anwohner trieben ihre Schweine zur Fütterung hinein, Nürnberg bezog sein Brennholz daraus usw. Diese Nutzung ging so weit, dass Kaiser Karl IV. sich nach seinem Satz „Mein Wald geht mir vor die Säue“ zu einer Regelung des Gebrauchs genötigt sah. Er legalisierte die Aufforstungsversuche der Nürnberger Familie Stromer (später „Waldstromer“ genannt; dies waren die Vorboten der heutigen Monokultur an Föhren im „Reichswald“ um Nürnberg) und übertrug dieser Familie „waldpolizeiliche“ Ordnungsaufgaben. Im Zuge dieser Neuorganisation versah Karl IV. die Zeidler mit dem umfassenden Privileg von 1350.
Im 10. Jahrhundert wurde der Honig aus Waldbienenwirtschaft gewonnen und stellte die einzige Quelle für Süßstoff dar. Das Bienenwesen hatte vor der Einführung des Rohrzuckers eine ganz zentrale Bedeutung. Die Bienen lieferten das einzige Süßmittel (Honig), eine verbesserte Grundlage zur Beleuchtung (Wachs) und Basisstoffe für die Medizin (Propolis, das Kittharz der Bienen; Honig; Gelée Royale etc.).
Erst als der Bedarf an Bienenwachs für die Beleuchtung in Burgen, Kirchen, Klöstern und Städten stark anstieg, bekam die Imkerei Auftrieb. Es wurde vermehrt Wachs produziert, während Honig nun eher ein Nebenprodukt war. (zitiert in Wikipedia)
Meine Planvorgabe für das Jahr 2016 ist, dass ich nach dem Schema wie damals, Apitherapie betreiben möchte. Honig wird eher genauso nur als Nebenprodukt mit angeboten werden. Mit einem Wort, ich bin überhaupt nicht fortschrittlich, sondern eher Jahrhunderte zurück, ein traditioneller Imker. Total nach dem Motto: zurück zur Urnatur.
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