NÖ Gebietskrankenkasse - Krank im Urlaub
NÖGKK: Krank im Urlaub – was tun?
Krankenstand im Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen möglich
39 Grad Fieber in Italien, eine Darmgrippe in Kroatien … Oft wird man gerade dann krank, wenn der lang ersehnte Urlaub da ist und die Anspannung nachlässt. Stellt sich die Frage: Kann der Urlaub auch zum Krankenstand werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen schon, so Elisabeth Gschiel, Service-Center-Leiterin der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) in Mödling: „Im Urlaub kann man ‚arbeitsunfähig‘ gemeldet werden, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Weiters muss die ärztliche Krankmeldung umgehend – also am Urlaubsort – erfolgen. Sie kann nicht als ‚Ferndiagnose‘ oder nachträglich zu Hause gemacht werden. Dritte Voraussetzung ist, dass der Dienstgeber unverzüglich über den Krankenstand informiert wird.“ Einfach funktioniert die Krankmeldung bei einem Urlaub in Österreich: Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer Krankmeldung zu Hause.
Achtung: Die Krankenstands-Regelungen im Ausland gelten jedoch nur für Akut-Fälle. Wer sich gezielt für eine ärztliche Behandlung ins Ausland begibt, benötigt vorher die Zustimmung des ärztlichen Dienstes der NÖGKK.
NÖGKK-Tipp: Es gibt Behandlungskosten, die nicht bzw. nicht immer zur Gänze von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Empfehlenswert ist der Ab-schluss einer privaten Reisekrankenversicherung. Angeboten werden solche Services beispielsweise von Autofahrerorganisationen (ARBÖ, ÖAMTC), Alpinvereinen (Naturfreunde, Alpenverein, …) und Kreditkartenunternehmen. Eine Urlaubskrankenversicherung deckt auch eventuelle Selbstbehalte und einen Heimtransport bei Unfällen und schweren Erkrankungen ab.
NÖGKK-Service-Center Mödling
Adresse 2340 Mödling, Josef Schleussner-Straße 4
E-Mail moedling@noegkk.at
Versichertenhotline: 050899-6100
www.noegkk.at
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