Probebetrieb für Radeln in der FUZO
Ab 1. April drei Monate Testphase.
MÖDLING. Ab dem 1. April ist das Fahrradfahren in der Fußgängerzone – probeweise – erlaubt. Die befristete Fahrerlaubnis wird durch eine Ausnahmeregelung ermöglicht und ist vorerst für drei Monate fixiert. Gleichzeitig startet am 1. April die Aktion „Fair am Rad!“
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