Stadtgemeinde Mödling
Ab 15. Juni fällt MNS-Pflicht bei einem Besuch am Amt
MÖDLING. Eine persönliche Vorsprache am Mödlinger ist weiterhin nur nach Terminvereinbarung möglich. Ab 15. Juni fällt allerdings die Pflicht zun Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sofern die Einhaltung der 1m-Mindestabstandsregel möglich ist.
Wählen Sie daher nach Möglichkeit bevorzugt die Eingabe von Anbringen per E-Mail. Schriftliche Anbringen und allfällige Unterlagen können Sie auch per Post oder per Fax senden oder in den Briefkasten beim Stadtamt Mödling einwerfen. In besonderen Fällen können Sie auch Unterlagen beim Bürgerservice abgegeben (z.B., wenn Dokumente im Original vorzulegen sind).
https://www.moedling.at/Eingeschraenkter_Parteienverkehr_ab_18_Mai_
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