Mit der Streife vor Ort
MÖDLING. "Guten Abend, Verkehrskontrolle, Führerschein, Zulassungsschein bitte", hieß am vergangenen Wochenende bei einer Schwerpunktaktion der Bezirksverkehrsgruppe Mödling. Kontrolliert wird in dieser Nacht flächendeckend bei verschiedenen Straßenabschitten im Bezirk. 10 Beamte sind im Einsatz.
"Im Bezirk sind während des Jahres 250 Beamte im Einsatz. Sie kontrollieren nicht nur den Pkw-Verkehr, sondern überprüfen den Schwerverkehr und hier insbesondere auch die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und die Taxigenehmigungen", so Major Oliver Wilhelm. Im Rahmen der Schwerpunktaktion wird natürlich auch die Fahrtüchtigkeit und Einhaltung der Alkoholvorschriften überprüft. "Durch die Verstärkung der Kontrollen und die Alkovortests ist die Disziplin und Eigenverantwortung der Kraftfahrer gestiegen", so Abteilungsinspektor Günther Nehyba. Er beobachtet und analysiert seit 2011 das Verhalten der Kraftfahrer als verantwortlicher Verkehrsreferent.
Gleich zu Beginn des Abends gehen den Beamten zwei Kraftfahrer und ein Radfahrer ins Netz, die eine Minderalkoholisierung (0,5-0,8 Promille) aufweisen. Bei einer weiteren Schwerpunktkontrolle wird ein Lenker ohne Führerschein erwischt, der auch noch scheinbar Drogen konsumiert hat. Ein sehr hoher Teil hat zum Glück 0,0 Promille und vor allem junge Lenker zeigen Disziplin. Bezirks-inspektor Christian Z. macht den Job seit sechs Jahren, seit drei Jahren ist er im Verkehrsdienst. "Die meisten reagieren positiv auf die Kontrollen und verstehen, dass eine Überwachung Sinn macht. Aggressiv reagiert selten jemand." In all den Jahren gab es in seinen Diensten auch nur einen negativen Ausreißer mit 1,6 Promille.
"Die meisten reagieren friedlich, und wenn wir sie erwischen, geben sie nicht der Polizei die Schuld. Eher ärgern sie sich über sich selbst", erklärt Inspektorin Natascha T., die ihren Job seit 2012 macht. "Mittlerweile ist der Anteil an weiblichen Beamten im Bezirk Mödling sehr hoch", bestätigt Major Wilhelm, der die Einsatzbereitschaft und das Engagement seiner Kollegen lobt. "Für die schwierigen Fälle werden wir auch entsprechend gut geschult", so Natascha T. Auch der dritte Teil der Schwerpunktaktion bestätigt den weitgehend positiven Aspekt an diesem Abend. Und als die letzen Nachtschwärmer in die Autos steigen, beenden auch die Verkehrsstreifen ihren Einsatz.
Zur Sache: Alkohol
Man darf ein Fahrzeug nicht in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb nehmen oder versuchen in Betrieb zu nehmen (§ 5 StVO). Wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt, gilt das bereits als versuchte Inbetriebnahme. Jenen Wert, den der Alkomat bei der Alkoholkontrolle anzeigt, muss man mal zwei nehmen, um den Promille-Wert zu erhalten. Wenn man ein Kraftfahrzeug ab 0,5 Promille lenkt oder in Betrieb nimmt, wird man bestraft (§ 14 Abs. 8 FSG). Wenn man ein Fahrzeug ab 0,8 Promille lenkt oder in Betrieb nimmt, wird der Führerschein abgenommen (§ 5 StVO). Für Fahrräder gilt die 0,8 Promille Grenze. Das Gesamtergebnis der Mödlinger Schwerpunktaktion: 3 Alkoholanzeigen nach FSG § 14/8 (0,5 Promille), 3 Alkoholanzeigen StVO § 5 (0,8 ‰) oder Verweigerung StVO § 99/1.1 Suchtmittel §5 StVO (+ Blutabnahme und klinische Untersuchung), 356 Alkovortests, 52 Anzeigen im Verkehrsbereich und 28 Organmandate.
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