Gemeinsam sicher
Mödlinger Polizei unterstützt Mödlinger Dogwatcher
MÖDLING (red). Im gesamten Ortsgebiet gilt laut dem niederösterreichischen Hundehaltegesetz Leinen-bzw Maulkorbpflicht. Das gilt für die Bachpromenade, den Hyrtlpark, die Seniorenwiese, aber auch die Gschmeidler Promenade und den Museumspark. Die Sensibilisierung und der freundliche Hinweis auf die Einhaltung des Gesetzes durch die Dogwatcherinnen ergab keine nachhaltige Veränderung im Verhalten der HundehalterInnen, die Hunde wurden nur angeleint, wenn sie anwesend waren. Aus diesem Grund wird es zukünftig polizeiliche Unterstützung bei uneinsichtigen HundehalterInnen geben. Die Polizei hat mehr Befugnis, kann die Identitäten erfragen und gegebenenfalls eine Verwaltungsstrafe aussprechen. Es gibt in Mödling viele eingezäunte Auslaufzonen, an denen man Hunde frei laufen lassen kann. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtname gegenüber Kindern, JoggerInnen, FahrradfahrerInnen oder Hunden, die eine direkte Hund-Hund-Konfrontation nicht gutieren, gibt es im Ortsgebiet keine Ausnahmen mehr.
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