Kambo Ritual in Guntramsdorf ging schief
"Patientin" von Amateur-Schamane fast an Froschgift gestorben

Landesgericht Wiener Neustadt | Foto: Zezula
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Wegen der Durchführung eines sogenannten Kambo Rituals an einer Bekannten in Guntramsdorf, musste "Schamane" Thomas K. sich am 24. August am Landesgericht Wiener Neustadt wegen grob fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

GUNTRAMSDORF. Bei dem erwähnten Kambo Ritual, nach dem Kamila V. ins Krankenhaus eingeliefert werden musste,  handelt es sich um eine Tradition welche von Ureinwohnern des südöstlichen Amazonas handelt. Es soll der seelischen und körperlichen Reinigung dienen und ist bis heute in Ländern wie Peru und Brasilien. Bei diesem Ritual werden kleine Brandwunden mit einem brennenden Holzstab am Körper erzeugt. Die Punkte die dabei entstehen werden mit einem Tuch welches in dem Sekret des sogenannten Kambo Frosches getränkt wurde, betupft. Dieses Sekret enthält ein Gift welches für eine kurze Zeit das zentrale Nervensystem überlastet, und dadurch Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auslöst.

Von Froschgift Heilung versprochen

Kamila V. wurde von ihren Lebensgefährten Moritz K. davon überzeugt, das Ritual von dem gemeinsamen Freund Thomas K an sich durchführen zu lassen. Laut der Zeugin sollte es zur Reinigung und als „natürliche Impfung“ vor einer geplanten Mexiko Reise dienen. Thomas K. hatte bei einem zweiwöcheigen Peru Urlaub dieses Ritual erlernt und dafür rund 15.000 Euro bezahlt.
Etwa eine Stunde nach Beginn des Rituals setze bei Kamila V. der zu erwartende Brechreiz ein. Nach dem Ende der Zeremonie, fuhr sie gemeinsam mit ihrem Lebengefährten, mit dem Taxi nach Hause.
Dort verlor sie nach erneutem Erbrechen schließlich das Bewusstsein. Später im Krankenhaus wurde festgestellt, dass ihr Körper durch das Froschgift eine tötliche Menge an Wasser und Elokrolyten verloren hatte. Nach etwa drei Tagen konnte sie jedoch zum Glück ohne bleibende Schäden aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Urteil sechs Monate bedingt

Thomas K. wurde wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Jedoch wird dieses Urteil wegen bedingter Nachsicht nicht vollstreckt und wird durch eine drei Jahre lange Bewährung ersetzt.

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