AK-Bilanz: 273.233 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht
5.552.770 Euro aus 55 insolventen Betrieben gesichert.
MÖDLING/BEZIRK. Im Mai erhielt eine Kellnerin ihre Kündigung per SMS mit der Information, sie sei ab sofort dienstfrei gestellt und hätte ein Woche Kündigungsfrist. Weiters würde sie jedoch bis 20. Juni angemeldet bleiben, weil sie noch Urlaub offen hatte. Die Sache hat zwei Haken. Zum einen beträgt die Kündigungsfrist im Gastgewerbe zwei, und nicht eine Woche. Zum anderen wusste der Dienstgeber, dass die Frau ab 30. Mai wegen eines Operationstermins in Krankenstand ist. „Damit war eine Urlaubskonsumation gar nicht möglich“, sagt die Mödlinger AK-Bezirksstellenleiterin Susanna Stangl. Bei der Überprüfung der Endabrechnung stellte sich zusätzlich heraus, dass die Kellnerin bei der Sozialversicherung unter dem Kollektivvertrag angemeldet war. „Zwar wurde ihr der Lohn – übrigens immer bar und ohne Abrechnung – netto richtig ausbezahlt, durch die falsche Anmeldung hatte die Frau aber weniger Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld“, so Stangl. Nach Intervention durch die AK hat der Dienstgeber die offenen Forderungen nachgezahlt. Mit der durch den Krankenstand fällig gewordenen Auszahlung der Urlaubsersatzleistung sowie unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kündigungsfrist erhielt die Kellnerin noch rund 850 Euro netto.
Arbeitsreiches Jahr
2015 war für die AK Mödling ein intensives Jahr. 1.737 persönliche Beratungen und 3.680 telefonische und schriftliche Beratungen gab es für Arbeitnehmer im Bezirk Mödling. Für 306 Arbeitnehmer forderte man ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, so Susanna Stangl. Für die ArbeitnehmerInnen des Bezirks konnten 273.233 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden. Weiters wurden 5.552.770 Euro für 557 Arbeitnehmer aus 55 insolventen Betrieben gesichert. Gesamt wurden 5.826.003 Euro eingefordert.
Ungerechte Verfallsfristen weiterhin im Visier
„Wegen der Geltung von Verfallsfristen konnten viele niederösterreichische Arbeitnehmer ihnen zustehende Ansprüche nur für einen kurzen Zeitraum einfordern - auch wenn sie über Monate oder gar Jahre zu wenig Geld bekommen haben“, kritisiert AK-Vizepräsident Horst Pammer. Betroffen ist hier vor allem das Gastgewerbe, das nach wie vor ein Sorgenkind in der Arbeitsrechtsberatung ist. 4 von 10 Gastgewerbe-Beschäftigte, die von der AK Unterstützung erhielten, hatten überhaupt keine Lohnabrechnung vom Dienstgeber erhalten. Seit 1. Jänner ist indes eine wichtige Forderung erfüllt. Es müssen jetzt Brutto-Netto-Abrechnungen ausgestellt werden. So kann erstmals geprüft werden, wie viele Überstunden bezahlt worden sind. Hier tappten unsere ExpertInnen oft im Dunkeln und mussten die Stundenaufzeichnungen mühsam rekonstruieren.
Arbeitszeiten aufzeichnen und Lohnaufzeichnungen kontrollieren
„Wenn es hart auf hart kommt, ist es wichtig, seine Ansprüche vor Gericht nachweisen zu können. Denn wenn nicht alle Arbeitszeiten detailgenau und lückenlos dokumentiert sind, sind Klagen oder Klagsdrohungen zwecklos“, sagt die Leiterin des AK-Rechtsschutzbüros NÖ Süd, Karin Matzinger. Die Rechtsexpertin rät dazu Arbeitszeiten minutiös aufzeichnen – und wenn möglich von einer Kollegin oder einem Kollegen bestätigen lassen. Damit hat man im Falle des Falles ein Beweismittel in der Hand, um Forderungen durchsetzen zu können. Auch Lohnabrechnungen sollte man selbst kontrollieren oder einer Kontrolle unterziehen lassen. " Nie darauf vertrauen, dass die Lohnabrechnung stimmt. Es können sich bei einer Überprüfung große Nachzahlungen ergeben", so Matzinger.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.