Gemeindearbeiter verurteilt: Deutscher Gruß und Nazilieder
Illustre Runde grölte Nazilieder und schrie „Sieg Heil“ mit zum Hitlergruß erhobenem Arm.
HIMBERG/KORNEUBURG (mr)Treffen von mehreren Ewig-Gestrigen im März 2010 waren vorige Woche Gegenstand eines Schwurgerichtsprozesses im Landesgericht Korneuburg. Sie fanden in einem zum Partyraum gestalteten Stadel mitten in der Gemeinde Prellenkirchen (Bezirk Bruck/L.) statt. An den Wänden hingen Standarten (z.B. der Leibstandarte Adolf Hitler), Reichskriegs- und Hakenkreuzflaggen sowie SS-Dolche. Fünf Personen waren wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, teilweise auch wegen Besitzes verbotener Waffen angeklagt, drei waren damals Jugendliche bzw. jugendliche Erwachsene.
Gemeindearbeiter grölte mit
Mit dabei ein damals 25-jähriger Gemeindebediensteter aus Himberg, dem die Anklage das Absingen rechtsradikaler Lieder, u.a. des sog. „Polaken-Tangos“ und Rufen wie „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ vorwarf. Nach der Rechtsprechung eine Betätigung im nationalsozialistischen Sinn.
Mit Handy gefilmt
Zwei Veranstaltungen wurden von der Freundin eines bereits verurteilten Teilnehmers mit dem Handy gefilmt. Als sie von ihm den Laufpass bekam, rächte sie sich und übergab die Handyvideos der Polizei.
Die Urteile
Die vom Geschworenengericht verhängten Freiheitsstrafen fielen gemäßigt aus, vier Angeklagte kamen mit Bewährungsstrafen zwischen drei und sechs Monaten davon, der einschlägig vorbestrafte Fünfangeklagte fasste neben einer einjährigen Bewährungsstrafe eine unbedingte Geldstrafe von 14.400 Euro aus. Die Verurteilten nahmen die Strafen an, Staatsanwalt Friedrich Köhl hingegen nahm Bedenkzeit in Anspruch – Urteil daher nicht rechtskräftig.
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