Pfarrgemeinderatswahl
Kreuzerl fürs Kreuz: Wahl in Pfarren am Sonntag
In allen Pfarren wird am Sonntag der neue Pfarrgemeinderat gewählt und damit die Entwicklung mitbestimmt.
STEINFELD. Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das Gremium, in dem die großen Entwicklungen in den katholischen Pfarren festgelegt werden. Hier tragen Frauen und Männer gemeinsam mit dem Pfarrer Verantwortung für die Aktivitäten der Pfarre.
Am 20. März werden fünf bis 18 Pfarrgemeinderäte, je nach Größe der Pfarre, für fünf Jahre gewählt.
Freiwilligenarbeit
Die Kandidaten für den Pfarrgemeinderat engagieren sich in ihrer Freizeit für die Pfarre.
Pensionist Martin Garcocz sagt über sein Engagement:
"Als langjähriger Mitarbeiter in der Pfarre Pottendorf, vor allem im Bereich musikalische Messegestaltung, will ich mich auch weiterhin gemeinsam mit anderen um eine lebendige Pfarre einsetzen.
Kirche ist für mich die Gemeinschaft aller Menschen im Bewusstsein, dass wir alle Geschöpfe des Universums sind und miteinander Verantwortung für diese Welt haben."
Sabine Zöchling ist Assistentin der Geschäftsführung einer Steuerberatungskanzlei. Sie ist schon seit vielen Jahren in der Pfarre Günselsdorf/Teesdorf ehrenamtlich tätig. Sie erzählt:
"Ich bin für die Firmvorbereitung zuständig. Heuer kandidiere ich zum dritten Mal für den Pfarrgemeinderat, weil es mir wichtig ist, dass das Pfarrleben lebendig und die Pfarre damit präsent bleibt. Gemeinsam mit meinen PGR-Kollegen organisiere ich jedes Jahr zahlreiche Veranstaltungen. Wir kümmern uns auch um die Vorbereitung der Fronleichnamsprozession und des Erntedankfestes."
Auch Kinder dürfen wählen
Pfarrmoderator Josef Lippert von Pottendorf/Landegg sagt:
"Der PGR ist wichtig, weil er Repräsentant vom Volk Gottes ist. Der Pfarrer kann nicht allein Kirche sein. Der PGR ist das Gesicht der Pfarre, und zeigt, wie er sich um Angelegenheiten in der Pfarre kümmert. Wenn man ein guter Pfarrer sein will, braucht man einen PGR."
Eine Besonderheit des Wahlrechts ist, dass auch Kinder eine Stimme haben, die bis zur Firmung oder dem 16. Geburtstag von den Erziehungsberechtigten ausgeübt wird.
Zur Wahl:
- Jeder katholische Christ ab 16 ist in seiner Pfarre (Wohnort oder Teilnahme am Pfarrleben) wahlberechtigt, und kann die Entwicklung seiner Pfarre mitbestimmen
- Das gilt auch für Jüngere ab der Firmung. Jedes Kind hat ein Wahlrecht, für sie können die Eltern wählen
- Die Wahlzeiten und Kandidaten erfahren Sie in Ihrer Pfarre
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