Stallpflicht für Hühner

Alle Geflügel, so auch das Huhn, haben momentan "Hausarrest" | Foto: Verlag mev.de
  • Alle Geflügel, so auch das Huhn, haben momentan "Hausarrest"
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DIEX (sj). Seit 9. Jänner gilt eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel. Der Grund: Die Vogelgrippe ist europaweit wieder im Vormarsch, mit der Maßnahme will man die Verbreitung verhindern. Für heimische Eier-Produzenten hat dies zur Folge, dass sie die Eier nach zwölf Wochen Hausarrest nicht mehr als "Freilandeier" bezeichnen dürfen, was sich auch auf die Preisgestaltung auswirkt.
Laut den EU-Vermarktungsnormen für Eier ist nach zwölf Wochen Ausgehverbot Schluss mit der Bezeichnung „Freiland“. Dann sind es "nur" mehr Eier aus Bodenhaltung. Für jeden Bauer hat dies andere Auswirkungen.

"Keine Panik"

Herbert Petscharnig, Bezirksobmann des Bauernbundes, führt einen Bio-Bauernhof in Diex, zu dem auch 4.000 Hühner gehören. Diese befinden sich jetzt alle im Stall und im mit einem Netz geschlossenen Wintergarten, der in Bio-Betrieben vorgeschrieben ist. "Jetzt im Winter ist der Auslauf nicht das Problem, die Hühner sind ohnehin nicht gerne im Schnee", erklärt Petscharnig, "schwierig wird es, wenn das Gras zu wachsen anfängt." Um seine Hühner zu beschäftigen bietet er ihnen mehr Stroh an, Sandbäder haben sie immer zur Verfügung. Grund zur Sorge sieht Petscharnig momentan nicht: "Ich will keine Panik verbreiten oder Konsumenten verunsichern. Den Hühnern fehlt es an nichts."

Großer Stall

Ähnlich sieht es auch Resi Lessiak vom Biohof vulgo Kraiger in Wandelitzen: "Derzeit haben wir ausgestallt. In einem Monat haben wir wieder 3.000 Hühner, unabhängig davon, ob die Stallpflicht dann noch gilt oder nicht." Anfangs seien die Hühner laut Lessiak ohnehin im Stall, um sich an die neue Umgebung zu gewöhnen: "Ich denke, Probleme haben eher jene Betriebe, die ihre Hühner in mehreren kleinen Hütten untergebracht haben, da kann es den Tieren auf Dauer zu eng werden und sie fangen an, sich gegenseitig zu pecken."

Finanzieller Schaden

Sollte die Stallpflicht aber nicht bis zum Ablauf der zwölf Wochen aufgehoben werden, ist ein finanzieller Schaden vorprogrammiert. Dann müssten Verpackungen und Bezeichnungen geändert werden und die Eier billiger verkauft werden.

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