Bezirk Völkermarkt
Niedrige Frauenquote bei Rechtsanwältinnen

- Kathrin Hartl ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkten Familienrecht, Vertragsrecht, Schadenersatzrecht und Baurecht.(links) Katrin Korak-Kohl ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkten Erbrecht, Scheidungs- und Familienrecht, Zivilrecht und Immobilienrecht. (rechts)
- Foto: Stefan Grauf-Sixt, Heike Fuchs
- hochgeladen von Robert Glinik
Kathrin Hartl und Katrin Korak-Kohl berichten über die Ausbildung, den Schritt in die Selbstständigkeit und die möglichen Gründe, warum weniger Frauen den Beruf ausüben.
BEZIRK VÖLKERMARKT. Um Rechtsanwältin zu werden, braucht es eine lange Ausbildung wie auch Praxis. „Nach dem Jus-Studium muss man die siebenmonatige Gerichtspraxis machen und danach bei einem Anwalt als Rechtsanwaltsanwärter die Ausbildung zum Anwalt machen“, berichtet Kathrin Hartl. Nach einer dreijährigen Praxis inklusive Gerichtspraktikum besteht dann die Möglichkeit, die Rechtsanwaltsprüfung zu absolvieren. „Nach insgesamt fünfjähriger Tätigkeit als KonzipientIn und absolvierter Anwaltsprüfung kann man sich bei der Rechtsanwaltskammer in die Liste der Rechtsanwälte eintragen lassen und als Anwältin arbeiten“, sagt Katrin Korak-Kohl.
Der Schritt in die Selbstständigkeit
„Ich möchte mein eigenes Unternehmen nach meinen Vorstellungen führen und Gestalterin meines Berufslebens sein“, so die Rechtsanwältin. Die gewonnene Freiheit und die Selbstbestimmung überwiegen. Motivation und Ziel für Katrin Korak-Kohl ist, ihren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen und sie in schwierigen Situationen zu begleiten. Kathrin Hartl konnte sich mit 30 Jahren fertige Rechtsanwältin nennen. Vorteile sieht Hartl darin, dass man sein eigener Chef ist und sich vieles selbst einteilen kann. Im Vergleich zu einer unselbstständigen Tätigkeit muss aber mit längeren Arbeitszeiten gerechnet werden.
Warum Frauenquote niedrig ist
Im Bezirk Völkermarkt beträgt der Frauenanteil 22 Prozent. Von insgesamt neun Rechtsanwälten üben zwei Frauen diesen Beruf aus. Im Jahr 2022 waren in ganz Kärnten 56 von 265 weiblich, entspricht 21 Prozent. Ein möglicher Grund für die niedrige Frauenquote bei Rechtsanwältinnen könnte laut Kathrin Hartl in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegen. Die Kinderbetreuung wird noch immer zum Großteil von Frauen übernommen. „Ohne einen verlässlichen Partner und eine gut funktionierende Familienstruktur ist die Ausübung dieses Berufes nur schwer möglich“, so Hartl. Ohne ihren Mann, der sie sehr unterstützt, wäre eine Ausübung ihres Berufes nicht durchführbar. Für Katrin Korak-Kohl ist die Frauenquote beim Studium noch relativ hoch. Ein möglicher Grund für die niedrige Frauenquote ist für sie, dass viele Frauen sich für einen Juristen-Job außerhalb des klassischen Anwaltsberufes entscheiden.
Mutterschutz und Kinderbetreuung
„Erst kürzlich hat die Rechtsanwaltskammer die Möglichkeit geschaffen, für einen bestimmten Zeitraum der Kinderbetreuung die Anwaltszulassung ruhend zu stellen“, so Korak-Kohl. In dieser Zeit müssen keine Beiträge an die Rechtsanwaltskammer bezahlt werden und es ist keine Austragung aus der Liste erforderlich. Einen Mutterschutz gibt es in der Selbstständigkeit nicht. Kathrin Hartl hat bis wenige Tage vor der Geburt noch gearbeitet. Ein Jahr lang hat sie sich Zeit für die Kinderbetreuung genommen, aber trotzdem nebenher die Arbeit fortgeführt. „Es ist meiner Ansicht nach nicht möglich sich für ein bis zwei Jahre komplett rauszunehmen, weil man den Anschluss verlieren würde und auch die Mandanten erwarten, dass man ihre Causen weiterbetreut“, sagt Hartl.
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