Für Vereine wird es künftig einfacher
Gesetzesänderungen für Veranstaltungen bringen weniger Bürokratie, dafür mehr Eigenverantwortung.
BEZIRK. Gerade in der Sommerzeit finden in Wels-Stadt und -Land zahlreiche Vereinsfeste statt. Dabei unterliegen die Veranstaltungen meist den strengen Auflagen der Behörden. Das soll sich aber mit der Novelle des oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes ändern.
Positiv für kleinere Feiern
Erleichterung bringt dies vor allem für kleinere Feste. Bislang galten die gesetzlichen Bestimmungen unabhängig von der Größe der jeweiligen Veranstaltung. "Neu sind so genannte "Kleinveranstaltungen", erklärt der stellvertretende Leiter der Sicherheitsabteilung der BH Wels-Land Thomas Sturm. Für sie ist künftig nur eine Meldung statt eines aufwendigen Bewilligungsverfahrens notwendig. Auch bei größeren Veranstaltungen gibt es eine Änderung. "Handelt es sich um eine Veranstaltung mit über 2500 Personen, ist sie Sache der BH. Sind weniger Personen beteiligt, ist die Gemeinde zuständig. Früher war die BH bereits ab 2000 Personen verantwortlich", so Sturm. Neu ist auch, dass klassische Konzerte in Kirchen nicht mehr unter das Veranstaltungssicherheitsgesetz fallen. Nicht mehr bewilligungspflichtig sind nach der Novelle ebenfalls sogenannte Brauchtumsveranstaltungen wie Faschingsumzüge. Auch organisierte Wanderungen, bei denen keine Gefährdung zu erwarten ist, fallen nicht mehr darunter. Der Hürdenlauf für die Vereinsfunktionäre wird somit vereinfacht. "Die Novelle bringt zudem auch mehr Eigenverantwortung für Besucher und Veranstalter", erklärt Sturm. Auch der Feuerwehrkommandant der FF Fischlham, Mario Schmidberger, sieht die Änderungen positiv: "Der viele Bürokratieaufwand verringert sich und als Veranstalter spart man sich so manche Verwaltungskosten." Am 29. und 30. August veranstaltet die FF Fischlham das "Tatoo" und einen Frühschoppen. Die Auflagen sind allerdings streng: "Wir nutzen die Veranstaltung, um das Budget aufzubessern und Geräte für die Feuerwehr anschaffen zu können. Der Aufwand ist groß, die Auflagen streng. Da stellt sich die Frage, ob sich das alles auch zukünftig lohnt."
Lustbarkeitsabgabe neu
Neu ist auch die Regelung der Lustbarkeitsabgabe. Künftig ist es den Gemeinden freigestellt, ob sie die Vergnügungssteuer von bis zu 25 Prozent auf alle Einnahmen einheben oder nicht. "Die Neuregelung der Lustbarkeitsabgabe sorgt für Bürokratieabbau und stärkt die Gemeinden in ihrer Autonomie", erklärt Landesrat Max Hiegelsberger.
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