Gasleitung Neulengbach
Netz NÖ überprüft mit Hilfe spezieller Fahrzeuge

- Zur Überprüfung werden spezielle Fahrezeuge benötigt
- Foto: Netz NÖ / Leidinger
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Sicherheit hat bei Netz NÖ oberste Priorität – insbesondere bei der Kontrolle der Gasleitungen. Um die zuverlässige Versorgung und den sicheren Betrieb des Gasnetzes zu gewährleisten, führt Netz NÖ regelmäßige Überprüfungen durch. Seit Mai ist nun eine neue, optimierte Methode in der Region Neulengbach.
NEULENGBACH. Bisher wurden die Gasleitungen mithilfe mobiler Messgeräte zu Fuß kontrolliert, was sehr zeitaufwendig war. Jochen Hagemann, Leiter Netz Engineering bei Netz NÖ, erklärt: „Das ist natürlich ein großer Aufwand.“ Um den Prozess effizienter zu gestalten, setzt Netz NÖ ab sofort auf fahrzeuggestütztes Gasspüren in Kooperation mit Picarro, einem Unternehmen, das diese innovative Methode entwickelt hat.

- Netz NÖ Gasspürer Karl Wanecek bekommt nun Unterstützung auf vier Rädern.
- Foto: Netz NÖ / Leidinger
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Nach erfolgreichen Tests in zwei Pilotregionen im vergangenen Herbst wird das System nun auf ganz Niederösterreich ausgeweitet. Insgesamt sind dabei rund 7.500 Kilometer Leitungsnetz in allen Bezirken zu überprüfen. Drei verschiedene Spezialfahrzeuge kommen dabei zum Einsatz.
Sensoren zur Hilfe
Das fahrzeuggestützte Gasspüren funktioniert mittels Sensoren, die im Fahrzeug Methan in der Luft erkennen. Anders als bei früheren Methoden ist es dabei nicht nötig, exakt den Leitungsverlauf nachzufahren. Die Messungen erfolgen sowohl tagsüber als auch nachts. Dabei werden keine Fotos oder Videos aufgenommen, sondern ausschließlich Daten zu Methankonzentration, Windrichtung und möglichen Leckstellen gesammelt. Jeder Straßenabschnitt wird mehrfach abgefahren, um möglichst präzise Ergebnisse zu erzielen.

- Kar Wanecek freut sich auf die Hilfeleistungen
- Foto: Netz NÖ / Leidinger
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Netz NÖ betreibt in Niederösterreich ein modernes Gasleitungsnetz von insgesamt etwa 13.820 Kilometern Länge. Die regelmäßige Kontrolle der Leitungen erfolgt je nach Material alle 1 bis 9 Jahre, stets gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
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