NS-Wiederbetätigung: Ermittlungen im Altmünsterer Gemeindeamt
Verfassungsschutz und Staatsanwalt ermitteln wegen möglichen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz im Altmünsterer Gemeindeamt. Ex-Gemeindemitarbeiter unter Verdacht.
ALTMÜNSTER. Nach Recherchen der BezirksRundschau Salzkammergut und der Internetplattform www.salzi.at bestätigte die Staatsanwaltschaft Wels einen Wiederbetätigungs-Verdachtsfall im Gemeindeamt Altmünster.
Laut Staatsanwalt Christian Hubmer wird einem Ex-Gemeindemitarbeiter vorgeworfen, über einen Computer des Altmünsterer Gemeindeamts möglicherweise nationalsozialistisches Material ins Internet gestellt zu haben. Derzeit ermittelt jedenfalls das Bundesamt für Verfassungsschutz- und Terrorismusbekämpfung (BVT) wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen Paragraf 3g des NS-Verbotsgesetzes (siehe "Zur Sache"). Laut derzeitigem Ermittlungsstand dürfte der Gemeindeangestellte dieses Material auf einem russischen Facebook-Klon namens „VK.com“ hochgeladen haben.
Des Weiteren bestätigt die Staatsanwaltschaft im März eine „freiwillige Nachschau“ in der Wohnung des Mannes. Auch einen Computer, auf dem sich möglicherweise einschlägiges NS-Material befunden hatte, sollen die Ermittlungsbehörden beschlagnahmt haben. Bei der Einvernahme habe sich der Mann "geständig gegeben“, sagt der Staatsanwalt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
„Gemeindevorstand berät“
Auf Seite der Gemeinde ist man um Zurückhaltung bemüht und verweist auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des BVT: „Ja, es läuft ein Verfahren und der Gemeindevorstand wird sich in Kürze wieder mit diesem Thema beschäftigen. Mehr kann ich derzeit nicht dazu mitteilen“, sagt Bürgermeister Hannes Schobesberger.
Wie die BezirksRundschau aus dem Umfeld der Gemeinde erfuhr, wurde das Arbeitsverhältnis mit dem Mann mittlerweile aufgelöst.
Von einem weiteren Gemeindefunktionär, der ungenannt bleiben möchte, wird auf eine „sehr schwierige persönliche Situation“ des Verdächtigen hingewiesen. „Die ganze Sache tut ihm unglaublich leid und er ist am Boden zerstört. Er war sich einfach der Tragweite seiner Handlungen nicht klar“, so der Altmünsterer Politiker.
Die BezirksRundschau, der der Name des Verdächtigen bekannt ist, versuchte vor Erscheinen dieses Artikels den Betroffenen persönlich zu den Vorwürfen zu befragen. Leider blieben die telefonischen Kontaktversuche ohne Erfolg.
Zur Sache – Verbotsgesetz
Das Verbotsgesetz ist ein Gesetz in Verfassungsrang, das jede Betätigung im nationalsozialistischen Sinne bei Strafe verbietet. Im aktuellen Fall in Altmünster laufen Ermittlungen auf Basis des §3g des Verbotsgesetzes. In diesem Paragrafen heißt es: „Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
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