Die wichtigsten Infos zur Arbeiterkammer-Wahl
Von 31. März bis 9. April 2014 sind mehr als 78.000 burgenländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgerufen, ihre Stimme bei der AK-Wahl abzugeben.
Alle fünf Jahre entscheiden die AK-Mitglieder über die Zusammensetzung in der AK- Vollversammlung, dem aus 50 Kammerrätinnen und Kammerräten bestehenden, höchsten Gremium der Arbeiterkammer.
3.300 mehr Wahlberechtigte als im Jahr 2009
Im Burgenland findet der die Wahl vom 31. März bis 9. April 2014 statt. 78.128 Arbeitnehmer sind wahlberechtigt. Das sind um 3.300 Wahlberechtigte bzw. 4,5 Prozent mehr als im Jahr 2009.
49.021 Wahlberechtigte, das sind 62,7%, sind Briefwähler. Ihnen wurden die Wahlunterlagen bereits übermittelt. Die restlichen 29.107 Wahlberechtigten, also 37,3%, können ihre Stimme in einem Wahllokal in ihrem Betrieb abgeben.
6.000 Personen haben die Aufnahme in die Wählerliste beantragt/reklamiert
AK-Mitglieder, die keine Umlage zahlen – das sind Lehrlinge, Arbeitslose, KarenzurlauberInnen, Präsenz- und Zivildiener sowie geringfügig Beschäftigte – sind laut AK-Gesetz nicht automatisch wahlberechtigt. Diese Personengruppen konnten über das sogenannte Veranlagungsverfahren ihr Wahlrecht sichern. Exakt 4.357 Personen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Weitere 1.700 Arbeitnehmer erlangten über das Einspruchsverfahren die Aufnahme in die Wählerliste. Von den insgesamt 1.815 eingebrachten Einsprüchen hat die Hauptwahl- kommission in ihrer Sitzung vom 11. März 1.674 stattgegeben.
Betriebswahl oder Briefwahl
Die Wahl wird sowohl in Betriebssprengeln als auch per Briefwahl durchgeführt.
Betriebswahl: In einem Betrieb mit Betriebsrat können die Arbeitnehmer ihre Stimme zumeist in einem Betriebssprengel abgeben. Dort funktioniert die AK-Wahl ziemlich analog zur Betriebsratswahl. Insgesamt wurden 400 Betriebssprengel eingerichtet, sodass rund 29.000 Wahlberechtigte direkt im Betrieb wählen können.
Der Vorteil der Wahl im Betrieb ist, dass das Verfahren unbürokratisch und zeitsparend ablaufen kann. Die Wahlzeiten werden den betrieblichen Erfordernissen angepasst. Doch nicht alle Betriebe stimmen der Einrichtung eines Betriebssprengels in ihrem Unternehmen zu.
Briefwahl: Alle Wahlberechtigten, die nicht einem Betriebswahlsprengel zugeordnet werden konnten, können ihre Stimme per Post abgeben.
Die Wahlkarten der Briefwähler sind mit einem Poststempel spätestens vom 9. April gültig, sie müssen aber bis spätestens 12. April in der AK eingelangt sein.
Auch Briefwähler haben die Möglichkeit einer persönlichen Stimmabgabe und zwar in einem der sieben Wahllokale des Allgemeinen Wahlsprengels:
• AK Eisenstadt, Wienerstraße 7
• AK Neusiedl, Obere Hauptstraße 55
• AK Oberpullendorf, Spitalstraße 25
• AK Oberwart, Lehargasse 5
• AK Güssing, Hauptstraße 59
• AK Jennersdorf, Bahnhofring 5
• BFI-Servicebüro Mattersburg, Schubertstraße 53
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Fr. von 8 bis 16 Uhr
Do von 8 bis 18 Uhr
Sa von 8 bis 12 Uhr
So von 10 bis 12 Uhr
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