Verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung
Durch die Neuerungen des KindNamRÄG 2013 soll der Fokus in Pflegschaftsverfahren stärker auf die Bedürfnisse des Kindes gerichtet und die Interessen und das Wohl des Kindes in vor Gericht ausgetragenen Obsorge- und Kontaktrechtskonflikten deutlicher in den Vordergrund gerückt werden.
Dies bedeutet, dass alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, gesetzlich verpflichtet sind, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen und dies gegenüber dem Gericht – durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen.
Das „Kindeswohl“ als Ziel dieser Maßnahme ist kein beliebiges Schlagwort, sondern umfasst das Recht des Kindes auf Fürsorge, Geborgenheit und Schutz der körperlichen und seelischen Integrität, die Berücksichtigung seiner Meinung sowie die Bedeutung verlässlicher Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen.
Eine Liste der anerkannten BeraterInnen in der Nähe findet man im Internet:
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Weitere Infos zum Thema:
Forum Familie Flachgau – Elternservice des Landes
Tel. 0664/82 84 238, e-mail: forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at
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