Das Grundbuch wird gut verwaltet

Das Aufgabengebiet von Diplomrechtspflegerin Mirjam Leczek ist die Verwaltung und Pflege des Grundbuches | Foto: Friessnegg
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FELDKIRCHEN (fri). Ähnlich wie viele junge Menschen stand auch Mirjam Leczek nach der Matura da und wusste nicht recht was anfangen. "Meine Mutter ist Rechtspflegerin und hat gemeint, ich soll es einmal probieren", denkt die heute 25-Jährige zurück. "Also habe ich mich dem Auswahlverfahrung gestellt und einen Eignungstest gemacht. Dann hat die eigentliche dreijährige Ausbildung begonnen und ich wurde dem Bezirksgericht Feldkirchen zugeteilt."


Erfahrener Ausbildner

Rechtspfleger Martin Huber war der direkte Ansprechpartner und Ausbildner vor Ort. "Junge Menschen auszubilden und ihnen Wissen zu vermitteln ist eine spannende und zugleich erfüllende Aufgabe", weiß Huber, der schon einige Schützlinge auf ihrem Weg zum Diplom begleitet hat. "Die angehenden Diplomrechtspfleger drücken in den drei Jahren zwei Mal für jeweils drei Monate in der Justizbildungsanstalt in Schwechat die Schulbank. Das praktische Wissen eignen sie sich im Berufsalltag an."


Expertin für Grundbuch

Diplomrechtspfleger können in einer der vier Sparten – Grundbuch, Außerstreitgesetz, Exekution oder Firmenbuchrecht – ausgebildet und tätig werden. "Mein Aufgabengebiet ist das Grundbuch", sagt Leczek. "Das heißt: jedes Grundstück, jedes Haus, jede Wohnung ist im Grundbuch erfasst. Sämtliche Verträge, die das jeweilige Objekt betreffen, werden im Grundbuch festgehalten und eingetragen. Ich prüfe, ob die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diese werden im Regelfall von einem Anwalt oder Notar geschaffen."
Als spannend und abwechslungsreich bezeichnet die junge Diplomrechtspflegerin ihren Job: "Man eignet sich sehr viel Wissen an, das auch im alltäglichen Leben nützlich ist und über das Gesetz informiert zu sein, hat noch keinem geschadet."

Zur Sache

Diplomrechtspfleger sind besonders ausgebildete und geprüfte Gerichtsbeamte, denen zur Entlastung der Richter aufgrund des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes die Erledigung bestimmter Geschäfte der Zivilgerichtsbarkeit erster Instanz überlassen wird. Sie sind an die Weisungen des nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richters gebunden; dieser kann sich auch jederzeit die Erledigung der Rechtssache vorbehalten oder diese an sich ziehen. Diplomrechtspfleger können nur Beschlüsse fällen. Dem dagegen erhobenen Rekurs kann der Richter selbst stattgeben; darüber hinaus besteht das Rechtsmittel der Vorstellung an den Richter.

Diplom wird verliehen

Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst die Tätigkeit bei Gericht mit der Vorbereitung von Erledigungen auf demangestrebten Arbeitsgebiet, die Teilnahme an einem Grund- und einem Arbeitsgebietslehrgang und die positive Ablegung einer Prüfung auf diesen Gebieten. Nach der bestandenen Rechtspflegerprüfung erhält der Rechtspflegeranwärter vom Bundesminister für Justiz ein Diplom

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