Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden
Hundebesitzer müssen ihre "Lieblinge" anmelden und registrieren lassen.
BEZIRK. In der Landestierschutzreferentenkonferenz am 9. März 2016 wurde beschlossen, die Anzahl der nach § 24 a TschG zu registrierenden Hunde zu erhöhen. Derzeit sind von cirka 600.000 in Österreich gehaltenen Hunden nur cirka 400.000 registriert.
Mikrochip für jeden Hund
Laut § 24a des Tierschutzgesetzes ist jeder in Österreich gehaltene Hund mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und auf seinen Tierhalter in der Heimtierdatenbank zu registrieren. Dies gilt auch für Hundewelpen vor der Weitergabe.
Darüber hinaus sind alle Hundebesitzer verpflichtet, den Besitz eines Hundes selbstständig beim zuständigen Gemeindeamt zu melden!
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