Hochwasserschutz: Es wird ernst
BEZIRK/INNTAL (fh). Was kürzlich in der Gemeinde Strass i. Z. für viel Aufregung gesorgt hat, dürfte nun bald die restlichen Inntaler Gemeinden des Bezirkes Schwaz beschäftigten. Die sogenannte Ausweisung der roten Zonen gegen Hochwasserschutz betreffen sowohl private als auch gewerbliche Immobilien und bis dato geht man von Seiten des Landes recht sparsam mit Informationen bezüglich dieser Thematik um. Die Neuausweisung der roten Zonen durch das Land Tirol stellt sowohl zahlreiche Privatpersonen als auch Gewerbetreibende vor gewaltige Herausforderungen in Sachen Hochwasserschutz. Vor allem bei Liegenschaften oder Betriebsgebäuden, die als Sicherheiten für Kredite etc. dienen, können derartige Ausweisungen zu massiven Belastungen bis hin zu totalem Werteverlust mit allen Konsequenzen führen.
Verunsicherung
Am Beispiel Strass im Zillertal hat man gesehen wie sensibel die Thematik ist denn die Menschen werden plötzlich vor vollendete Tatsachen gestellt. Laut Land Tirol basieren die roten bzw. gelben Zonen auf einer genauen mathematischen Berechnung und sind nicht verhandelbar. Inwiefern das Land Tirol den Bauwerbern Schutz vor einem etwaigen Hochwasser bieten kann ist derzeit Gegenstand einer Erhebung durch das Land. Die Gefahrenzonenpläne sind in Arbeit und auf Basis selbiger werden die Schutzmaßnahmen beschlossen.
Bürgermeister nehmen Stellung
Der Schwazer Bürgermeister Hans Lintner kennt die Situation und für die Bezirkshauptstadt gibt es noch Klärungsbedarf: "Wir haben das bereits in Arbeit und es gibt noch den einen oder anderen Punkt der von unserer Seite aus verändert werden müsste. Schwaz ist aber im Großen und Ganzen zufrieden", so Lintner. Der Bürgermeister von Buch, Otto Mauracher wird da schon konkreter: "Es geht darum welche Maßnahmen das Land ergreifen wird um die Bevölkerung zu schützen und vor allem wie lange es dafür brauchen wird. Dass etwas geschehen muss steht außer Zweifel", so Mauracher.
Hintergrund
Für Wildbäche und Lawinen bestehen Gefahrenzonenpläne bereits seit 1975 und für den Bereich Wasserbau gibt es sie erst seit dem Jahr 2011. Der Landeshauptmann setzt die neue Wasserbaurichtlinie im Auftrag es Bundes um und die Finanzierungen der jeweiligen Schutzmaßnahmen sind je nach Besitzverhältnissen der Gewässer zu verhandeln. Der Inn ist z.B. zu 80 Prozent im Besitz des Bundes und zu 20 Prozent im Besitz des Landes.
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