Achtung Waldbrandgefahr
Waldbrandgefahr
Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Niederösterreich generell verboten
Aufgrund der enormen Hitze und Trockenheit der letzten Wochen wurde mittlerweile in ganz Niederösterreich
jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und im jeweiligen Gefährdungsbereich
durch Bezirksverordnungen verboten. Das Verbot des Feuerentzündens richtet sich auch an
die Waldeigentümer und deren Leute, denen dies sonst unter gewissen Bestimmungen forstrechtlich
erlaubt ist. Wie weit sich in Waldnähe der Gefährdungsbereich erstreckt, ist nicht genau definiert
und wird vom jeweiligen Anlassfall abhängen. Inwiefern bezirksindividuelle Ausnahmen zum Verbrennen
von Rinde und Ästen zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung vorliegen, ist am besten durch
Kontaktnahme mit der jeweiligen Bezirksforstinspektion bei der Bezirkshauptmannschaft abzuklären.
Die Geltungsdauer der Bezirksverordnungen ist ebenfalls unterschiedlich: manche laufen Ende Oktober
2013 aus, andere gelten vorerst unbefristet und werden bei erheblicher Minderung der Gefahrenlage
wieder aufgehoben werden. Abgesehen vom Risiko der Schadenshaftung bei zivilrechtlichen
Schadenersatzansprüchen von Geschädigten gilt das Zuwiderhandeln gegen die Verbote der Waldbrandverordnungen
als Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro
oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft werden.
Dipl.‐Ing. Wolfgang Grünwald
LK NÖ
6. August 2013
NÖ Waldverband
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten
Tel.: 05 0259 24000
waldverband@lk-noe.at
www.waldverband-noe.at
NÖ Landes-Landwirtschaftskammer
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