Muss man Fortbildungskosten zurückzahlen?
(fsp). Ob wirklich gezahlt werden muss, hängt davon ab, was gelernt wurde. Kosten sind nur dann ersatzfähig, wenn die Ausbildung den Wert des Arbeitnehmers am Arbeitsmarkt erhöht. Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer im nächsten Job tatsächlich mehr verdient oder die erworbene Ausbildung tatsächlich verwertet. Ein Kostenrückersatz muss zuvor schriftlich vereinbart werden. In der Regel ist eine Rückzahlungsverpflichtung für drei Jahre erlaubt. Für eine bloße Arbeitsplatzeinschulung kommt eine Rückerstattung von Ausbildungskosten nicht in Frage.
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