Aufsichtsbeschwerde abgelehnt, Kritik bleibt erhalten

Die Aufsichtsbeschwerde wurde von der Behörde abgelehnt. Das ist richtig und das nehmen wir zur Kenntnis. Wenn allerdings Bürgermeister Weirather daraus abliest, alles richtig gemacht und rechtskonform gehandelt zu haben (wie es in seinem Begleitschreiben zum Ausdruck kommt), dann ist das nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, dass die Behörde unserem Hauptkritikpunkt (nicht Einhaltung der gesetzlichen Frist bei den Ausschüssen) recht gegeben hat. Dies wird deutlich durch folgende Zitate auf Seite zwei des Bescheides: „Zur erstmaligen Einberufung der Ausschüsse und zur Wahl der Ausschussobleute muss allerdings kritisch bemerkt werden, dass hier die Bestimmungen des § 24 TGO vom Bürgermeister nicht korrekt beachtet und eingehalten worden sind…
Der Bürgermeister hätte die Mitglieder der Ausschüsse also schriftlich und unter Einhaltung der 5-Tage-Frist zur konstituierenden Sitzung der Ausschüsse einladen müssen…
Die Einberufung der konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse ist also abweichend von den gemeinderechtlichen Bestimmungen des § 34 TGO erfolgt.“ Trotz dieser klaren Verstöße wurde die Beschwerde abgelehnt, weil die Ausschüsse beschlussfähig waren und deshalb die Rechtswidrigkeit laut Meinung der Behörde keine Bedeutung mehr hat. Eine, wie wir meinen, sehr bürgermeisterfreundliche Auslegung. Im übrigen ist es richtig, dass der Bürgermeister wie er in seiner Stellungnahme sagt, mit uns im Vorfeld gesprochen hat. Allerdings wurden wir in diesen Besprechungen nicht über Art und Anzahl der Ausschüsse informiert und auch nicht später, was bis zur Sitzung telefonisch jederzeit möglich gewesen wäre und uns die Chance geboten hätte, unsere Mitglieder für die Ausschüsse zu nominieren, informieren und für die Sitzung einzuladen.
Aber die Entscheidung ist gefallen, wir nehmen das zur Kenntnis.

Mit schönen Grüßen,
Andrea Jäger und Helmuth Gstrein
initiativ für Imst

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