Martin Frötscher informiert: Die Oma von der Steuer absetzen

BEZIRK (ps). Beide Elternteile arbeiten, die Kinder kommen nach der Schule oder dem Kindergarten zur Oma. Das ist in vielen Haushalten mittlerweile Alltag. Die Politik hat ein interessantes Model entworfen, wie Großeltern finanziell entschädigt und das Familienbudget entlastet werden kann. Wie es geht und welche Voraussetzungen man erfüllen muss, erfährt man am Besten bei einem Steuerberater wie Martin Frötscher. Er erklärt das familienfreundliche Modell mit einfachen Worten: "Grundsätzlich darf das Kind nicht älter als zehn Jahre sein, die Oma nicht im gleichen Haushalt leben." Frötscher weiter: "Als erste Voraussetzung muss die beauftragte Person den Kurs zur pädagogischen Fachkraft machen. Dieser dauert 8 Stunden und man kann ihn zum Beispiel beim Wifi oder online machen." Damit hätte man die Grundvoraussetzungen geschaffen. "Die Kosten für die Kinderbetreuung pro Jahr und Kind dürfen nicht mehr als 2.300 Euro ausmachen", sagt Frötscher. Diese könne man als „außergewöhnliche Belastung“ im Rahmen der Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung) steuerlich absetzen. "Die tatsächlich entstandenen Kinderbetreuungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Wie gesagt, die tatsächlich entstandene Kosten! Das heisst, die Oma muss Rechnungen in glaubhafter Höhe an die Eltern ausstellen," so Frötscher. "Je nach Einkommenssituation der Oma ist die zusätzliche Einnahme auch selbst zu versteuern," sagt der Steuerberater. Für Eltern und Großeltern ergibt sich so eine faire Lösung.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.