Darabos: Land fördert Ausbildung für Sozial- und Pflegeberufe
"Der Bedarf an Gesundheits-, Pflege und Sozialberufen wird angesichts der alternden Gesellschaft und der steigenden Lebenserwartung in den nächsten Jahrzehnten weiter zunehmen. Burgenländische Ausbildungsgänge zu diesen Berufen werden daher vom Land finanziell unterstützt", sagt Soziallandesrat Norbert Darabos.
Zu den vom Land als förderwürdig eingestuften "Zukunftsberufen" zählen Behindertenbetreuer/in, diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger, Heimhelfer/in, Pflegehelfer/in, Sozialbetreuer/in und soziale/r Alltagsbetreuer/in.
Die Ausbildungen werden in Pinkafeld (Soziales), Oberwart, Frauenkirchen und an der Fachhochschule (FH) Burgenland (jeweils Pflege) angeboten. Jährlich absolvieren rund 80 Personen die verschiedenen Ausbildungen.
43 Altenwohn- und Pflegeheime gibt es derzeit im Burgenland. "Das wird sicher nicht so bleiben, wenn man sich den demografischen Wandel ansieht“, ist FH-Studiengangsleiterin Karin Dolmanits überzeugt.
Ausbildungs-Anforderungen
Je 200 Stunden Theorie und Praxis umfasst die Heimhelferausbildung, die Absolvent/innen erwarten Jobs in Altenwohn- und Pflegeheimen, aber auch als Unterstützung in Haushalten. Ein Jahr bzw. je 800 Stunden Theorie und Praxis dauert die Ausbildung zum/r Pflegehelfer/in, die zur Arbeit in Altenwohn- und Pflegeheimen, aber auch in Spitälern berechtigt.
Drei Jahre Ausbildung sind für ein Diplom in der Gesundheits- und Krankenpflege vorgesehen, wobei 2.000 Stunden Theorie und 2.480 Stunden Praxis absolviert werden müssen. Das Diplom, das in der Gesundheits- und Krankenpflegeschule Oberwart erworben werden kann, ist EU-konform und berechtigt zur Arbeit in Krankenhäusern im gesamten europäischen Raum.
Zu Tätigkeiten in Alten- und Familienarbeit sowie Behindertenbegleitung berechtigt eine Ausbildung zum Fachsozialbetreuer. Die Basisausbildung wird in zwei Jahren bzw. je 1.200 Stunden Theorie und Praxis absolviert. Für die Alten- und Behindertenarbeit ist eine weiterführende Ausbildung von einem Jahr erforderlich.
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