Betriebsfeuerwehr verhinderte Diebstahl
Quer durch Europa führte die Einbruchs-tour zweier Rumänen. In Traisen war aber Schluss.
TRAISEN (ip). Von einer Streife der Betriebsfeuerwehr fühlte sich eine siebenköpfige rumänische Einbrecherbande, die in der Voestalpine in Traisen bereits einige Säcke hochpreisiger Metalllegierungen zum Abtransport bereitgestellt hatte, gestört. Die Einbrecher flüchteten Richtung Marktl, wo sie sich umzogen und mit einem Auto davon fuhren.
Inspektor DNA hilft
Die DNA-Spuren an der zurückgelassenen Kleidung führten die Ermittler schließlich zu zwei einschlägig vorbestraften Rumänen, denen der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Fischer nun schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl zur Last legte.
Leugnen half nicht
Während der 27-jährige Täter von Anfang an geständig war, dauerte es bei seinem 40-jährigen Landsmann bis kurz vor dem Prozess, um sowohl den versuchten Einbruchsdiebstahl in Traisen im Juni 2014, aber auch den Einbruchsdiebstahl in einer Firma in Steyr zuzugeben, obwohl er anhand einer Videoaufnahme bereits als Mittäter identifiziert werden konnte.
Vorstrafe aus Frankreich
Bereits seit Jahren nutzten die Rumänen Besuche bei ihren Verwandten quer durch Europa zu kriminellen Seitensprüngen, wobei der 27-Jährige zuletzt im Oktober 2014 in Frankreich zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden war, die er noch nicht verbüßt hat.
Beim Urteil in St. Pölten erhielt er daher eine Zusatzstrafe in Höhe von zwei Jahren Haft, sein Komplize muss ebenfalls für drei Jahre – für ihn zum ersten Mal – hinter Gitter.
Wertvolle Beute
Tausend Euro hätten die beiden Einbrecher für den Coup in Traisen erhalten sollen, viel Geld für die beiden, die aus finanzieller Not gehandelt haben wollen. Während die bereits bereitgestellte Beute in Traisen rund 5.000 Euro wert gewesen sein soll, belief sich der Wert in Steyr, wo es hauptsächlich um Bargeld und Gutscheine ging, auf rund 10.000 Euro.
In ihren Plädoyers beriefen sich Verteidigerin Andrea Schmidt und ihre Kollegin Ilse Grond vorwiegend auf die reumütigen Geständnisse ihrer Mandanten, Schmidt aber auch darauf, dass der 27-Jährige doch wesentlich an der Aufklärung beteiligt gewesen sei. Die Urteile sind rechtskräftig.
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