Nachbar missbrauchte Zwölfjährige

Richterin Andrea Humer verurteilte den Angeklagten. | Foto: Probst
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BEZIRK LILIENFELD. Bei ihren Großeltern im Bezirk Lilienfeld zu Besuch wandte sich die zwölfjährige Sarah (Name geändert) Ende September 2016 mit Handy-Problemen an einen Nachbarn. Der 60-Jährige nutzte die Situation aus und missbrauchte das Mädchen. Am Landesgericht St. Pölten warf Staatsanwalt Patrick Hinterleitner dem Mann schweren sexuellen Missbrauch einer Unmündigen vor.

Schuldbekenntnis
„Ich bekenne mich schuldig“, so der Angeklagte. „Es war ein sehr großer Fehler“, ergänzte er und schilderte den Vorfall mit leicht abschwächenden Worten. Er kenne Sarah schon als kleines Mädchen, habe sie aber die letzten Jahre nicht mehr gesehen. „Ich bleibe hier über Nacht und ich brauch ein Handy zum Spielen“, habe sich das Mädchen mit seinem dringenden Problem an den Nachbarn gewandt.

Porno am Handy
Von seinem Handy wurde schließlich ein Pornofilm aufgerufen, den sich die beiden gemeinsam ansahen, wobei der Beschuldigte gegenüber Richterin Andrea Humer behauptete, dass Sarah die entsprechende Seite gewählt habe. „Ich kann mit einem Handy auch nicht wirklich umgehen“, argumentierte der 60-Jährige. „Wie hätte dann Ihre Reaktion sein müssen?“, wollte Humer wissen. Er hätte das Mädchen wegschicken müssen, so seine spontane Antwort. Stattdessen sei es zu sexuellen Handlungen gekommen, die sowohl der Beschuldigte als auch das Mädchen in seiner kontradiktatorischen Vernehmung (wird per Video im Verhandlungssaal gezeigt) in allen Einzelheiten schilderte.
Der Schöffensenat verurteilte den bislang unbescholtenen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, acht Monate davon muss er in Haft verbringen (nicht rechtskräftig). Während der Beschuldigte das Urteil annahm, gab Hinterleitner keine Erklärung ab.

Richterin Andrea Humer verurteilte den Angeklagten. | Foto: Probst
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner gab keine Erklärung ab. | Foto: Probst

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