Kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige
Heute vor 50 Jahren – am 15. Mai 1964 – wurde das sogenannte Anwerbe-Abkommen zwischen Österreich und der Türkei unterzeichnet. Dieses regelte die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich. Auch nach Oberösterreich kamen damals etliche Männer aus der Türkei, wie auch Ali Demiralp (Jahrgang 1952), der nun in Linz lebt. "Wir waren mehr als drei Tage unterwegs und nach zwei Tagen Schonfrist ging es dann los. Ich war als Baumaschinenschlosser tätig", so Demiralp, der heuer in Pension geht. Die Österreicher seien sehr hilfsbereit gewesen und er habe unbedingt die Sprache lernen wollen. "Aber ich habe es schwer gehabt, fühle mich dennoch wohl hier in Österreich." Ursprünglich hätten die meisten sogenannten Gastarbeiter nur für ein paar Jahre bleiben sollen, die meisten sind aber geblieben. Mittlerweile leben sie und ihre Nachkommen in Österreich.
Auf einer Pressekonferenz mit Soziallandesrätin Gertraud Jahn, AMS Oberösterreich, Volkshilfe und dem Verein migrare betonten alle, dass auch die Gastarbeiter wesentlich zum Wohlstand Österreichs beigetragen hätten. Jahn: "Leider wurden bei der Integration früher kaum Schritte gesetzt. Das holen wir jetzt aber auf." Christian Schörkhofer, Geschäftsführer Flüchtlings- und Migrantenbetreeuung bei der Volkshilfe, und migrare-Geschäftsführer Mümtaz Karakurt forderten ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige, wenn diese bereits fünf Jahre in Österreich leben würden. Schörkhofer: "Eine diesbezügliche Empfehlung des EU-Parlaments an die nationalen Regierungen gibt es da bereits."
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