A.S.A Abfallservice zieht Nachforderung zurück

Georg Rathwallner, Leiter der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ. | Foto: Land OÖ/Stinglmayr
  • Georg Rathwallner, Leiter der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ.
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Die A.S.A. Abfallservice Freistadt GmbH in Freistadt verunsicherte Konsumentinnen und Konsumenten mit einem Forderungsschreiben: Wegen eines internen Fehlers wurden Leistungen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von zehn Prozent angeboten und verrechnet. Nun ist dieser Fehler entdeckt worden und die um zehn Prozent zu wenig verrechnete Umsatzsteuer wurde per Brief nachgefordert.

Konsumentenschutz: Kunden muss Fehler nicht auffallen

Georg Rathwallner, Leiter des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer OÖ hält fest: "Wenn es zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe eine Vereinbarung über den (falschen) Preis gegeben hat, ist die Rechtslage klar. In diesem Fall müssen die Konsumentinnen und Konsumenten die Forderung nicht bezahlen, da ihnen der Irrtum des Unternehmens über den ermäßigten Umsatzsteuersatz nicht auffallen musste."
Gab es keine Vereinbarung über den Preis, kann das Unternehmer seinen Fehler bei der Rechnungslegung innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren korrigieren und den Fehlbetrag nachfordern.
Nach Intervention des Konsumentenschutzes habe die A.S.A jedoch zugesagt, dass alle rund 80 betroffenen Kunden ein Schreiben erhalten, mit dem die Mehrwertsteuernachforderung als gegenstandslos erklärt wird.

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