Änderungen bei Steuern 2016

Einkommenssteuer:

Für Konsumenten – aktive Arbeitnehmer ebenso wie für Pensionisten das wichtigste:
Durch Tarifänderungen ergeben sich in unteren Einkommensbereichen höhere Auszahlungen am Monatsende! So sind – wie bisher – für ein Einkommen bis 11.000 Euro pro Jahr keine Steuern zu bezahlen. Für Einkommen ab 11.000 Euro pro Jahr gibt es ab der Veranlagung für das Jahr 2016 sechs verschiedene Tarifstufen. Dabei werden die Einkommensteile bis 18.000 Euro im Jahr mit 10% entlastet, bei den Stufen darüber sind es jeweils es nur wenige Prozent, die Einkommensteile zwischen 25.000 und 60.000 Euro im Jahr werden sogar stärker belastet.
Weitere Verbesserungen des Netto- Einkommens ergeben sich gegebenenfalls durch die Verdoppelung des Kinderfreibetrags, der Erhöhung der Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung) und Ausweitung auf Pensionisten, den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag oder automatischen Berücksichtigung von z.B. Spenden im Rahmen der Veranlagung. Gleichzeitig fallen einige Pauschalierungen (Sonderausgaben) und Freibeträge weg.
Wegfallen werden ab der Veranlagung 2016 der Landarbeiterfreibetrag und die Mietzinsbeihilfe.
Einen „Entlastungsrechner“, mit dem man sich seine persönliche Änderung ausrechnen kann, hat das Finanzministerium unter www.bmf.gv.at/entlastung freigeschalten.

Kapitalerträge und Mitarbeiterrabatte

Bei der Kapitalertragssteuer werden z.B. Aktienerträge in Zukunft stärker besteuert, dafür wird die Steuer-Freigrenze bei Mitarbeiterkapitalbeteiligung erhöht.
Generell sind Mitarbeiterrabatte bis 20% ab 2016 steuerfrei, darüber hinaus nur bis zu einem Beitrag bis EUR 1000,-- jährlich.

Selbständige

Aber auch Selbständige sollen entlastet werden, z.B. durch das Senken der im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) vorgesehenen Mindestbeitragsgrundlagen auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze nach dem ASVG ab 1. Jänner 2016. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt im Jahr 2015 405,98 Euro; für das Jahr 2016 wird der Wert erst festgelegt.
Durch diese Neuregelung werden Selbstständige, die bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft versichert sind und bei einem niedrigen Einkommen keine Einkommensteuer zahlen, analog zu den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern entlastet.

Grunderwerb

Treffen wird viele die Anpassung der Steuern rund um den Immobilien- bzw. Grundstückserwerb. Insbesondere die Änderung der Bemessengsrundlage – im Wesentlichen vom Einheitswert auf den höheren Verkehrswert – wird Grundstücksübertragungen verteuern. Auch Firmen-Fahrzeug Nutzer sind von Änderungen betroffen.

Umsatzssteuererhöhung

Bei einigen Produktgruppen kann es zu Preiserhöhungen durch die Umsatzsteuer-Erhöhung kommen. Es wird der ermäßigte Steuerersatz einiger Produktgruppen von 10% auf 13% erhöht. Das trifft zB auf Pflanzen, den Ab-Hof Verkauf von Wein aber auch auf Eintrittskarten im kulturellen Bereich zu. Die Steuer auf Eintrittskarten für Sport-Veranstaltungen wird dafür auf ebenfalls 13% gesenkt.

Registrierkassen und Belegerteilungspflicht

Merken werden Konsumenten die Registrierkassen und Belegerteilungspflicht – Handzettel, Kassablöcke und Ähnliches werden durch die verbannt und vermutlich überall durch maschinell erstellte Kassenbons ersetzt. Und Zettel mitnehmen wird zur Pflicht: „Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten bei sich zu tragen. Die Verletzung der Belegannahmepflicht stellt aber keine Ordnungswidrigkeit dar.“ (help.gv)

Ende des Bankgeheimnisses

Und mit dem Bankgeheimnis im bisherigen Sinn ist es endgültig vorbei: Durch das Schaffen eines zentralen Kontenregisters können Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bundesfinanzgericht und Abgabenbehörden des Bundes auf diese Informationen zugreifen.

Quelle und Details: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/340/Seite.34060831.html

Im Einzelfall wird der/ die SteuerberaterIn Auskunft erteilen und geeignete Maßnahmen vorschlagen.

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