Bezirk Melk: Morddrohungen an der Tagesordnung
BEZIRK MELK. Der Alarm um einen Mordversuch im Bezirk Melk am 21. Juli 2014, bei dem ein 42-Jähriger seine 59-jährige Mutter lebensgefährlich attackiert haben soll, wurde nun am Landesgericht St. Pölten abgehandelt.
Schwere Körperverletzung
Angeklagt war der dreizehnfach vorbestrafte Gewalttäter aber zunächst nur wegen schwerer Körperverletzung, zuletzt verurteilte ihn Richter Slawomir Wiaderek wegen Körperverletzung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Gleichzeitig wies er den Alkoholiker in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher ein (nicht rechtskräftig).
Mit Bilderrahmen geschlagen
Was sich tatsächlich an dem Abend im Wohnzimmer der Mutter abgespielt hat, ließ sich im Prozess nicht zweifelsfrei klären, zumal sich die Mutter vor Gericht auch der Aussage entschlug. Es habe einen Streit gegeben, da sich der Sohn nicht an die rechtskräftige Wegweisung gehalten habe. Mit einem kaputten Bilderrahmen habe er seiner Mutter zwar einen Schlag ins Gesicht versetzt, gestürzt sei die Frau jedoch von selbst, während der Sohn die Teile seiner Brille, die die Mutter im Zuge eines Schlags zu Boden geschleudert hatte, eingesammelt habe.
Mutter lag im Koma
Die Frau, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 3,7 Promille Blutalkohol hatte, erlitt bei dem Sturz lebensgefährliche Kopfverletzungen und fiel für längere Zeit ins Koma.
Bereits zehn Tage zuvor war der Beschuldigte bei seiner Mutter und seinem Stiefvater aufgetaucht. Er hatte am Abend zuvor Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin, die am nächsten Tag Anzeige erstattete, weil der Mann sie gewürgt haben soll. Auch damals erinnerte ihn sein Stiefvater an die Wegweisung, worauf der Angeklagte zumindest ihm mit dem Umbringen bedroht haben soll. „Eine milieubedingte Äußerung“, wie Verteidiger Jürgen Brandstätter betonte. Der Stiefvater bestätigte: „Er droht ständig. Ganz ernst hab ich das nicht genommen.“
Problem mit Alkohol
Zur Körperverletzung Nummer 3 kam es während eines Haftfreiganges im Mai 2014. Alkoholisiert versuchte der Beschuldigte einen Pizzeria-Chef zur Rede zu stellen. Auch das eskalierte in Handgreiflichkeiten, wobei ein Mann verletzt wurde.
„Natürlich hab ich ein Problem mit Alkohol“, gab der Angeklagte zu. „Seit meiner Haftentlassung hab ich eigentlich durchgesoffen“, ergänzte er. Aus psychischer Sicht habe der Täter das Unrecht seiner Tat erkannt, erläuterte Gerichtssachverständiger Dietmar Jünger. Der Mann leide jedoch an einer seelisch- geistigen Abartigkeit höheren Grades, die durch Alkohol massiv verstärkt werde. Daher bestehe auch eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Zuspitzung seiner Gewaltbereitschaft.
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