Stalkingopfer schwer traumatisiert
BEZIRK MELK. „Sie fürchtet sich extrem, aus dem Haus zu gehen“, erklärte Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz am Landesgericht St. Pölten. Der Ehemann ihrer Mandantin steht nun bereits zum dritten Mal vor Gericht, nachdem er seine Frau trotz Gefängnisstrafe und Kontaktverbots abermals beharrlich verfolgt haben soll.
"Ich kauf mir a Puffen"
Staatsanwältin Barbara Kirchner wirft dem 48-Jährigen aus dem Bezirk Melk vor, wenige Tage nach seiner Haftentlassung im Mai 2015 mehrfach die Nähe seiner Frau aufgesucht, an ihrer Tür geläutet zu haben und gegenüber Polizeibeamten die Drohung ausstieß: „Am besten wär´, ich kauf mir a Puffen und erschieß sie!“ Gemeint war damit seine Frau, obwohl er zunächst behauptet hatte, die Katze gemeint zu haben. Darüber hinaus geht es im Prozess um Nötigung im Straßenverkehr, sowie Sachbeschädigung.
Eifersucht als Motiv
Er soll mit einem Messer den Autoreifen einer Frau aufgeschlitzt haben. „Ich habe geglaubt, dass das das Auto ihres neuen Freundes ist“, so der Beschuldigte gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer.
„Ich war eifersüchtig“, gab der Mann als Grund für sein wiederholtes Stalken an, er habe seine Frau aber auch aufgesucht, um sich für die Unannehmlichkeiten, die sie seinetwegen hatte, zu entschuldigen. Dem gegenüber steht jedoch die Aussage der 49-jährigen Frau, wonach er ihr nachgerufen habe: „Hast scho an neuen Stecher?“
Stinkefinger gezeigt
Vor einem Einkaufsmarkt sei er mehrfach hupend und wild gestikulierend an ihr vorbeigefahren und habe drohend gefragt: „Soll i mit dir in die Au fahren?“
Jenen Mann, den er beim Entgegenkommen ihrer Fahrzeuge zu einem Ausweichmanöver genötigt haben soll, erklärte als Zeuge: „Er zeigt mir ständig den Stinkefinger oder beschimpft mich!“
Neues Gutachten erforderlich
Ein erstes Gutachten bestätigte dem Angeklagten die Deliktsfähigkeit. Diesbezüglich hat aber nicht nur die Verteidigerin ihre Zweifel. Auch Opfervertreterin Januschkowetz, die eigentlich nicht mehr weiß, was sie ihrer Mandantin raten soll, steht der Einholung eines neuerlichen Gutachtens vor allem hinsichtlich der Schuldeinsichtsfähigkeit des Mannes positiv gegenüber. Wais-Pfeffer vertagte dafür den Prozess.
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