Prüfungsausschüsse könnten der Ortschefin widersprechen
WARTH. Es war zwar nur eine beiläufige Äußerung der ÖVP-Bgm. Michaela Walla im Zuge der vergangenen Gemeinderatssitzung, aber diese könnte und sollte die Prüfungsausschuss-Obmänner aller Gemeinden, die sich betroffen fühlen müssen, beschäftigen: Im Zusammenhang mit dem Einheben der sogenannten Interessentenbeiträge meinte die Bürgermeisterin, dass nicht nur Warth, sondern auch andere Gemeinden diese Beiträge nicht einheben.
Die Bezirksblätter hakten beim Amt der NÖ-Landesregierung nach, ob bekannt ist, wie viele und welche Gemeinden die besagten Beiträge bei Unternehmen nicht einheben.
Der Prüfungsausschuss kann den Ball ins Rollen bringen
Dazu heißt es aus dem Land: „Ihrem Ersuchen um Übermittlung einer Liste jener Gemeinden, die tatsächlich Interessentenbeiträge einheben, kann nicht entsprochen werden, da eine diesbezügliche gesonderte Erfassung zentral nicht erfolgt.“ Allerdings räumt die Abteilungsleitung ein, dass der Prüfungsausschuss der Gemeinde, als auch die Aufsichtsbehörde, die Möglichkeit haben, die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.
Salopper Umgang mit Abgaben kann finanzielle Folgen haben
Für Warth (und andere Gemeinden, die laut Bürgermeisterin das Einheben besagter Interessentenbeiträge salopp handhaben) kann dieses Versäumnis auch finanzielle Folgen haben. So berichtet die Abteilungsleiterin der Landesregierung: „Sollten begründete Bedenken bestehen, dass von der Gemeinde die Abgabengesetze nicht ordnungsgemäß vollzogen werden und sich dadurch wesentliche Einnahmeausfälle ergeben, können z.B. Bedarfszuweisungen vorläufig gesperrt werden.“
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