Helga Krismer und Ministerin Zadic in Baden
Neues Gesetz soll Bäume besser schützen
BADEN/BEZIRK. Bis zum 1. Mai 2024 wurden Bäume gesetzlich als Bauwerke betrachtet. Ihre Besitzer galten folglich rechtlich als "Gebäudebesitzer" und mussten entsprechend Sorge tragen, dass nicht durch herabfallende Teile haftungspflichtiger Sach- oder Personenschaden entstand. Aus diesem Grund wurden Bäume häufig gestutzt ("Angstschnitte") und damit geschwächt oder überhaupt gleich vorsorglich gefällt, ohne Notwendigkeit. Das praktizierten nicht nur Private sondern oft auch kleinere Gemeinden...