Alles - nur das Zeug nicht rauchen!
In Oberalm wird jetzt Hanf verkauft und das ganz legal: Neu eröffneter Hanfsamen-Shop "für die Anzucht als Kosmetika oder Zierpflanze"
OBERALM (tres). Ein Hanfsamen-Geschäft bringt in Oberalm Bürgermeister Gerald Dürnberger auf die Barrikaden. Seit wenigen Wochen kann man mitten im Ortszentrum der beschaulichen Marktgemeinde aus zwei Selbstbedienungsautomaten "Saatgut nur für die Anzucht als Zierpflanzen, zu Sammlerzwecken, als Futtermittel oder zur Herstellung von Kosmetika und Naturprodukten" kaufen. Das ist legal.
Oberalm: ein Kifferparadies?
Freilich könnte man die Hanfsamen auch anpflanzen, erblühen lassen, trocknen und als Marihuana rauchen, davon ist aber keine Rede. Denn das wäre illegal. Ein Schelm, der Übles dabei denkt.
Bgm. Dürnberger jedenfalls sieht schon halb Oberalm bekifft im Drogenrausch liegen.
Die Seeds2go GmbH, die den Hanfsamen-Shop in Oberalm eröffnet hat, sieht sich als ein junges und innovatives Unternehmen mit 20-jährige Erfahrung im Bereich Gewächshaustechnik. "Seit zwei Jahren", so die Geschäftsführung, "bewährt sich, aus eben dieser langen Erfahrung, die wunderbare Idee des Samenverkaufs-Prinzips aus dem Selbstbedienungsautomaten."
So funktioniert das mit dem Kauf
Und so funktioniert es: Vor dem Kauf zieht man seine Personalausweis- oder E-Card durch einen Schlitz für die Alterskontrolle, da der Kauf erst ab 18 Jahren möglich ist. Bezahlt wird in Noten und Münzen, nicht über eine Bankomat- oder Kreditkarte. Man sucht sich aus den vielen Hanfsorten die gewünschte anhand einer Nummer aus, drückt den Knopf und die Packung fällt in ein Fach am unteren Ende des Automaten - vom Prinzip her quasi wie bei einem Getränkeautomaten.
Ein Haftungsausschluss findet sich auf der Homepage von Seeds2go: "Der Kunde erklärt mit dem Kauf, dass er die Samen keiner missbräuchlichen Verwendung zuführen wird. Sollte der Kunde die in seinem Land gültigen Gesetze übertreten, erkennt er mit dem Kauf an, dass die Firma Seeds2go GmbH oder deren Lizenz-Nehmer nicht zur Verantwortung herangezogen werden können."
Was ist eigentlich erlaubt?
Aber was ist von der Gesetzeslage her eigentlich erlaubt? Im österreichischen Suchtmittelgesetz steht, dass der Besitz von Hanfsamen nicht verboten und daher auch nicht strafbar ist. Der Verkauf von Hanfsamen, ist nur dann strafbar, wenn der Verkäufer davon ausgehen muss, dass die Samen zur „Rauchwarenerzeugung“ verwendet werden. Interessantes Detail am Rande: Kauft man in Oberalm Hanfsamen aus dem Automaten, bekommt man "praktischerweise" ein Feuerzeug gleich mitgeliefert.
Der Anbau von Cannabispflanzen ist strafbar, wenn man den Vorsatz hat, Suchtgift zu erzeugen. Der Anbau von Hanf zur Herstellung von Textilien, Kosmetika, Papier, Baumaterialien, Lebensmittel etc. ist nach dem Suchtmittelgesetz gerichtlich nicht strafbar, unabhängig von der Höhe des THC-Gehalts der Pflanzen.
Und was ist verboten?
Laut Gesetz ist die Erzeugung, der Erwerb, der Besitz, die Überlassung, die Verschaffung, die Ein- und Ausfuhr sowie die Bewerbung von Suchtmitteln verboten. Auch kleinste Mengen (z. B. die Tagesdosis für den Eigenverbrauch) sind nach dem Gesetz verboten.
Der Anbau und die Aufzucht von Cannabispflanzen, die mehr als 20 Gramm reines THC enthalten und die dezidiert zur Rauchwarenherstellung verwendet werden, ist in Österreich ein Verbrechen und wird - je nach Menge - mit Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren geahndet.
Strafbar ist auch der Erwerb und Besitz von Cannabis, das aus den Hanfsamen gewonnen werden kann. Zum "Besitz" zählt auch schon das Mitrauchen eines Joints in einer Runde.
Mit einem Dealer mitfahren, ist in Ordnung
Neben dem Verkauf (“dealen”) und der Schenkung ist übrigens auch schon das “Mitrauchen lassen” eine strafbare Handlung und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren geahndet werden.
Auch die Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis (Achtung: NICHT von THC-haltigen Hanfsamen) zwischen zwei ausländischen Staaten ist strafbar. Wer sich Cannabiskraut aus dem Ausland schicken lässt, macht sich ebenfalls strafbar. Das bloße Mitfahren in einem Auto, in dem Cannabis über die Grenze geschmuggelt wird, ist aber nicht strafbar, "auch wenn der Betroffene zwar davon wusste, aber die Tat weder gefördert, noch sonst irgendwie mitgewirkt hat."
Unter Umständen ist aber eine Strafe wegen “Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung” fällig.
Der Konsum von Cannabis ist im Gesetz interessanter Weise nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt. Da aber Konsum ohne Besitz oder Erwerb von Cannabisprodukten unmöglich ist, ist mit dem Konsum ohnehin immer eine strafbare Handlung verbunden.
Holländer dürfen bei uns nicht kiffen
Für das Dealen von Cannabis kann es übrigens auch eine lebenslange Freiheitsstrafe geben, je nachdem in welchem Ausmaß das erfolgt ist und abhängig vom THC-Gehalt.
Und das Suchtmittelgesetz gilt für alle Menschen in Österreich, auch für nichtösterreichische Staatsbürger, für österreichische Staatsbürger auch im Ausland, wenn die Tat auch nach dem Recht des Auslandes strafbar ist.
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