540.000 Euro für Rieder Arbeitnehmer

In der Baubranche gilt eine dreimonatige Verfallsfrist – viele Arbeiter verlieren einen Großteil ihrer Ansprüche. | Foto: fotolia/Gina Sanders
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  • In der Baubranche gilt eine dreimonatige Verfallsfrist – viele Arbeiter verlieren einen Großteil ihrer Ansprüche.
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BEZIRK (lenz). 4684 Personen suchten im ersten Halbjahr 2014 Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer (AK) Ried. Rund 540.000 Euro an vorenthaltenem Entgelt konnten die Experten dabei durch außergerichtliche Interventionen, aber auch auf dem Gerichtsweg einholen. "Dabei ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Sonderzahlungen, Überstunden und Abfertigungen", berichtet AK-Bezirksstellenleiter Siegfried Wambacher. Trotzdem fallen immer wieder Arbeitnehmer, die unterentlohnt werden, um viel Geld um. "Grund sind die kurzen Verfallsfristen. Viele Kollektivverträge sehen vor, dass arbeitsrechtliche Ansprüche rasch verfallen. Das kostet den Arbeitnehmern viel Geld", weiß Wambacher. In der Baubranche gilt etwa eine dreimonatige Verfallsfrist. Arbeiter im Gastgewerbe haben nur vier Monate Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Die Arbeiterkammer fordert die Abschaffung dieser kurzen Verfallsfristen. "Damit käme die gesetzlich geregelte dreijährige Verfallsfrist zum Tragen", weiß AK-Rechtsexperte Michael Steffan. Dafür hat die Arbeiterkammer eine Parlamentarische Bürgerinitiative gestartet. Darin enthalten ist auch die Forderung, Arbeitnehmer vom Ergebnis einer Betriebsprüfung zu informieren, sollte eine Kontrolle zeigen, dass sie zu wenig Geld bekommen haben. Mehr Infos dazu auf www.ooe.arbeiterkammer.at

ARBEITERKAMMER RIED
Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr
Freitag von 7.30 bis 13.30 Uhr
Persönlich:
während der Öffnungszeiten; um Terminvereinbarung unter 050/6906-4813 wird gebeten
Telefonisch:
während der Öffnungszeiten sowie am Dienstag bis 19 Uhr unter 050/6906-1
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www.ooe.arbeiterkammer.at
Mail:
ried@akooe.at

In der Baubranche gilt eine dreimonatige Verfallsfrist – viele Arbeiter verlieren einen Großteil ihrer Ansprüche. | Foto: fotolia/Gina Sanders
AK-Bezirksstellenleiter Siegfried Wambacher und Rechtsexperte Michael Steffan.
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