Siegmund Schachinger
"Ich will ein richtungsweisendes Urteil für ganz Österreich!"

Siegmund Schachinger mit der demontierten Erweiterung seiner PV-Anlage. | Foto: Schachinger
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Weiter Warten heißt es für Siegmund Schachinger aus Ried nach dem jüngsten Verhandlungstag am 24. April. In den nächsten Monaten wird eine Richterin entscheiden, ob er die Erweiterung seiner PV-Anlage wieder montieren darf. Doch eigentlich geht es dem Rieder um viel mehr.

RIED. Wie mehrfach berichtet, hat Siegmund Schachinger ohne die gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung aller Wohnungseigentümer die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Mehrparteienhauses, in welchem er wohnt, erweitern lassen. Das war vor zwei Jahren, als die Regierung den Energienotstand verkündet und alle Bürger aufgefordert wurden, den Stromverbrauch zu reduzieren.

Langer Rechtsstreit

Seither läuft ein Rechtsstreit zwischen ihm und einer Bewohnerin, die auf Entfernung klagte. Dazu kam es inzwischen auch, doch für Siegmund Schachinger ist die Sache noch nicht gegessen. Denn er will mehr: "Es geht nicht nur um diese Photovoltaikanlage. Ich will ein richtungsweisendes Urteil für ganz Österreich", so Schachinger, der in PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern eine große Möglichkeit sieht, mit Sonnenstrom zum Umweltschutz beizutragen. "In Österreich gibt es 20.000 Mehrparteienhäuser, die – so wie in meinem Fall – im Besitz der Bewohner stehen. Wenn jedes zweite dieser Häuser mit einer 100 kw/Peak Anlage ausgestattet werden würde, dann könnte man in einem Jahr eine Terrawatt-Stunde Strom erzeugen. Und das Beste daran: Da rund 80 Prozent der Energie direkt im Haus verbraucht wird, müsste der Betrieb die Netzkapazitäten nicht belasten und der Staat müsste nicht einen einzigen Cent für die Strompreisbremse ausgeben!"

Gesetzesänderung als Ziel

Diese Überzeugung motiviert den Rieder,  nicht klein bei zu geben. Mehrere zehntausend Euro hat ihm der Rechtsstreit bereits gekostet. "Wir reden alle vom Klimaschutz, aber wenn es um etwas geht, dann wählt  jeder den einfacheren Weg. Meine Lebensphilosophie sagt mir aber, dass jeder seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten hat!" Zusätzlich strebt Schachinger eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz WEG an, das für PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern eine 100-prozentige Zustimmung alle Wohnungseigentümer vorsieht. In Deutschland und anderen europäischen Ländern sei man im Sinne der Energiewende von der Einstimmigkeit bereits abgekommen. Mehrheitsbeschlüsse seien dort mittlerweile ausreichend. Weiters kritisiert Schachinger eine weitere rechtliche Regelung: "Wenn ein oder mehrere Wohnungseigentümer eine Gemeinschaftsanlage finanzieren und installieren, dann ist eine 100 prozentige Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich.  Wenn allerdings ein Dritter, also zum Beispiel eine Energiefirma, die nicht Eigentümer ist,  dies machen will, dann reicht ein Mehrheitsbeschluss. Das verstehe mal jemand!"

Nächster Schritt: Bürgeranwalt

Am jüngsten Verhandlungstag am 24. April ging es vor allem um die Frage, ob die Richterin die fehlende Zustimmung der Wohnungsbesitzerin durch einen richterlichen Beschluss ersetzen wird. "Die Richterin hat eine sehr sachliche Beweisaufnahme durchgeführt und wird in den nächsten Monaten entscheiden, ob sie die fehlende Zustimmung der Gegenposition erteilt!" Sollte dies der Fall sein, darf Siegmund Schachinger die Erweiterung wieder montieren und den Strom an die anderen Hausbewohner verkaufen. Dies zahle sich laut Schachinger auch aus, denn "bei mir zahlen die Nachbar nur zehn Cent statt der normalen 30 Cent!". Sollte die Richterin die fehlende Stimme nicht durch einen richterlichen Beschluss ersetzen, dann "muss man sich die Begründung anschauen. Sollte diese zutreffend sein, dann ist es halt so. Wenn die Begründung aber unzutreffend sein sollte, dann werde ich in Berufung gehen." Als nächste Stufe will Schachinger auch ins Fernsehen. Seit zwei Jahren interessiert sich der Bürgeranwalt schon für meinen Fall. Ich wollte bisher aber das Verfahren nicht beeinflussen", so der Rieder. 
  

Rieder zieht für PV-Anlage auf Mehrparteienhaus vor Gericht
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