380 kV-Leitung in erster Instanz genehmigt

Foto: Franz Neumayr

Mehr als zweieinhalb Jahre, nämlich 33 Monate, hat das UVP-Verfahren zur 380kV-Salzburgleitung gedauert, jetzt ist es in erster Instanz durch. Demnach überwiegt bei der 113 Kilometer langen Freileitung zwischen Elixhausen und Kaprun trotz erheblicher Eingriffe in die Natur das öffentliche Interesse. Die detaillierte Prüfung und letztlich eine umfangreiche Interessenabwägung durch die Behörde hätten ergeben, dass die Argumente für die Errichtung der Leitung in Bezug auf Versorgungssicherheit und Transportkapazitäten, den Ausbau erneuerbarer Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie zur Realisierung des europäischen Strombinnenmarktes schwerer wiegen als die Nachteile, betonten Umweltreferentin LH-Stv. Astrid Rössler (Grüne) und Energiereferent LR Sepp Schwaiger.

Rössler: "Ich trage den Bescheid mit"

"Das Projekt der 380-kV-Leitung wurde geprüft wie kein anderes je zuvor. Als zuständige Ressortchefin habe ich bis zuletzt darauf geachtet, dass die negativen Seiten dieses Projektes nicht ausgeblendet, sondern ebenfalls in die Waagschale gelegt werden. Ich habe nie verhehlt, dass ich das Projekt in der eingereichten Form – ohne jegliche verkabelte Abschnitte – insgesamt für einen sehr großen Eingriff halte und mir bis zuletzt eine schonendere Variante gewünscht hätte. Doch zugleich halte ich es für unabdingbar, dass Verfahren in unserem Land korrekt ablaufen und Entscheidungen auf Basis sachlicher Information und geltender Rechtslage gefällt werden. Ich habe diesen positiven Bescheid, der auf Grundlage eines umfangreichen Verfahrens und zahlreicher Sachverständigengutachten erstellt wurde, zu akzeptieren und ich trage ihn auch mit", betonte Rössler.

Umfangreiche Ersatzleistungen für Landschaftseingriff vorgeschrieben

Unbestritten sei, dass durch die neue Leitung erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des Charakters der Landschaft sowie des Wertes der Landschaft für die Erholung zu erwarten sind. Aus diesem Grund wurden bei der naturschutzrechtlichen Interessenabwägung umfangreiche Ersatzleistungen vorgeschrieben. Dazu gehören Maßnahmen im Natura 2000-Gebiet "Weitwörther Au", Zone B, sowie die Renaturierung des Ursprunger Moors, Maßnahmen im Naturwaldreservat Tauglboden und die Waldumwandlung Taugl-Au.

Wie geht es weiter?

Nach einer zweiwöchigen Zustellfiktion – bis dahin gilt der Bescheid bei allen Vertragsparteien als zugestellt – startet eine vierwöchige Beschwerdefrist; diese beginnt also am 30. Dezember 2015 und endet am 27. Jänner 2016.

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