Schellhorn verspricht: Weniger Obrigkeit, mehr Hilfe für Familien

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Mit dem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz soll in Salzburg – mit zweijähriger Verspätung nach der Verabschiedung des entsprechenden Bundesgrundsatzgesetzes 2013 – nicht nur neue Bestimmungen, sondern auch ein neues Selbstverständnis in diesem Bereich gelebt werden. Die ehemalige "Jugendwohlfahrt" wird durch den Begriff "Kinder- und Jugendhilfe" abgelöst und soll damit auch weniger Obrigkeit und Bevormundung ausstrahlen. Sichtbar wird das unter anderem bei der neuen Krisenbegleitung von Eltern, denen die Kinder abgenommen werden. Das werde sich auf die künftige Beziehung und die Kooperationsbereitschaft von Eltern positiv auswirken, so Schellhorn.

Kostenersatzregelung wird gelockert

Als Fortschritt bezeichnet der ressortzuständige LR Heinrich Schellhorn (Grüne), dass über Generationen weitergegebene schlechtere Startbedingungen ins Leben mit rechtzeitiger und ausreichender Hilfe durchbrochen werden sollen. Schon bei befürchteter oder vermuteter Kindeswohlgefährdung kann dann auf freiwilliger Basis Hilfe angeboten werden. Die Jugendhilfe wird künftig verstärkt auch mit privaten Trägern zusammenarbeiten, die Regelungen beim Kostenersatz durch Eltern werden etwas gelockert. So soll künftig auf einen Kostenersatz bei Fremdunterbringung des Kindes dann verzichtet werden, wenn die finanzielle Belastung die Rückführung des Kindes in seine Familie gefährdet.

Hilfe für junge Mütter zwischen 18 und 21 Jahren

Erstmals wird es Angebote für junge Mütter zwischen 18 und 21 Jahren geben – sie können gemeinsam mit ihren Kindern in einer Mutter-Kind-Wohngemeinschaft intensiv betreut werden. "Diese Neuerung wird Kindesabnahmen verhindern und die Lebensgeschichte von Kindern positiv beeinflussen", ist Schellhorn überzeugt. Ebenfalls erstmalig wird die Arbeit von Psychologen in den Jugendämtern gesetzlich verankert. Dass soll die Effizient erhöhen und die Zusammenarbeit verbessern. Neu ist auch ein gesetzlich verankerter "Kinder- und Jugendrat", der dem Gedanken der Selbstvertretung entsprechen soll.

Inhaltlich berücksichtigt wurde die von der Kinder- und Jugendanwaltschaft kritisierte Ausnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus dem Jugendhilfegesetz. Zwar bleibt für sie nach wie vor die Grundversorgung von Bund und Land für sie die Basis, wenn darüber hinaus im Sinne des Kindeswohls Ausgaben notwendig sind, dann werden die – wie es bisher die Praxis war – von der Kinder- und Jugendhilfe getragen. Das wurde nun rechtlich abgesichert.

Kosten wird das neue Gesetz in der Praxis übrigens um rund 340.000 Euro mehr als das bisherige. "Das ist gut investiertes Geld, denn jeder Euro, den wir hier ausgeben, erspart uns später drei Euro, die wir in Systeme wie Schule, Gesundheit, Sicherheit, Justiz oder Mindestsicherung stecken müssten.

FPÖ und SPÖ: Adoptionsvermittlung neu muss schneller kommen

Einen Schwachpunkt im neuen Gesetz sieht FPÖ-LAbg. Marlies Steiner-Wieser: Zwar werde die Adoptionsvermittlung künftig zentral über das Land geregelt – so sollen Bewerberfamilien aus den Landbezirken nicht länger um ein Vielfaches länger auf ein Adoptionskind warten müssen als in der Landeshauptstadt – aber: Die Übergangsfrist sei viel zu lange. Die neue Vermittlung soll erst im Jänner 2017 in Kraft treten. Sie frage sich, warum das in Zeiten einer modernen Verwaltung mit elektronischen Aktensystemen so lange dauern müsse, so Steiner-Wieser.

SPÖ will Pflegeeltern besserstellen

Ins selbe Horn stößt auch SPÖ-LAbg. Ingrid Riezler: "Das muss viel schneller gehen!". Außerdem müsste eine Möglichkeit gefunden werden, Pflegeeltern sozialrechtlich abzusichern. Derzeit erhalten sie – und das sind oft Frauen – eine Aufwnadsentschädigung. "Und später sitzen sie ohne Pension da", so Riezler. Sie fordert, dass Pflegeeltern bei einem Träger angestellt und versichert werden können.

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