Checkliste für die Reiseapotheke
BEZIRK (km). Medikamente, Impfungen, Sonnenschutz: In den Koffer für den Urlaub gehören auch ein paar Dinge für die eigene Gesundheit. Zusätzlich sollte man sich für sein Reiseziel individuell informieren, etwa über besondere Hygiene-Maßnahmen oder Einreisegenehmigungen für Medikamente. Tipps dazu gibt ein neuer Folder der OÖGKK. Nicht vergessen: e-card mitnehmen – denn der Versicherungsschutz der OÖGKK gilt in großen Teilen des europäischen Auslands.
„Sicher versorgt auf Reisen“: So nennt sich der neue, praktische Folder der OÖGKK. „Mit Hilfe dieser Checkliste kann jeder individuell abhaken, welche Medikamente im Urlaub notwendig sind - abhängig von Vorerkrankungen, Ur- laubsziel oder Art der Reise“, so OÖGKK-Obmann Albert Maringer. Der Folder liegt in den Kundenservicestellen der OÖGKK auf und steht auf unserer Internetseite zum Download zur Verfügung: www.ooegkk.at > Gesund werden > Medizinische Versorgung > Medikamente. Wichtig ist, sich rechtzeitig um Impfungen, vor- beugende Medikamente (z. B. gegen Malaria) oder Einfuhrbestimmungen für be- stimmte Medikamente zu kümmern, da dafür oft eine gewisse Vorlaufzeit notwendig ist. So entfalten viele Impfungen ihre volle Wirkung erst nach ein paar Wochen.
Der Arzt / die Ärztin kann bei der Zusammenstellung der Reiseapotheke helfen. Medikamente, die für bestehende oder chronische Erkrankungen verordnet werden,
können selbstverständlich für den Zeitraum der Reise, maximal für einen Quartals- bedarf, verschrieben werden. Die Kosten übernimmt die Sozialversicherung. Für Medikamente, die vorbeugend mitgenommen werden (z. B. Schmerzmittel, Mittel gegen Übelkeit ...) kann die Krankenkasse die Kosten leider nicht übernehmen.
Sichere Kombination: EKVK und private Urlaubskrankenversicherung
Auf der Rückseite der e-card ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) aufgedruckt. „Mit ihr können Versicherte im Urlaub bei Krankheit oder Unfall Behandlungsleistungen in der gesamten Europäischen Union und darüber hinaus in Anspruch nehmen“, so OÖGKK-Direktorin Dr. Andrea Wesenauer. Zusätzlich ist es aber empfehlenswert, eine private Urlaubskrankenversicherung abzuschließen. Der Grund: Oft werden Urlauber nicht zu staatlichen Behandlungseinrichtungen gelotst, sondern etwa in Privatkliniken – wo die EKVK nicht gilt. Aber auch manche öffentlichen Gesundheitsdienstleister im Ausland verlangen leider nach wie vor eine Barzahlung.
In diesem Fall müssen die Versicherten die Original-Rechnung bei der OÖGKK einreichen. Eine private Urlaubskrankenversicherung kann eventuelle Differenz- kosten abdecken. Tipp: Lassen Sie sich die Behandlungskosten vom Arzt oder Spital auf der Rechnung möglichst detailliert aufschlüsseln. Das verbessert die Aussichten bei der Kostenerstattung.
Die EKVK gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, in der Schweiz sowie in Mazedonien, Serbien und (ab 1.7.2015) Bosnien-Herzegowina. In jenen Staaten, mit denen Österreich ein Abkommen hat (Montenegro, Türkei) müssen Versicherte hingegen vor der ärztlichen Behandlung vor Ort einen Urlaubskrankenschein vor- legen. Dieser ist bei der OÖGKK erhältlich. Man kann ihn auch online anfordern unter ooegkk.at (unter Versicherung & Beiträge).
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