Bürger noch mehr mitreden lassen
Im Oktober 2015 ist das sogenannte "OÖ. Bürgerrechteänderungsgesetz" in Kraft getreten.
SALZKAMMERGUT. Für die Oberösterreicher wurden mit dem neuen Gesetz die Möglichkeiten der direkten Demokratie ausgeweitet, siehe "Zur Sache". Gmunden hat eine Vorreiterrolle eingenommen: Nach der letzten Gemeinderatswahl bekannte sich die Stadtpolitik zur direkten Demokratie und hat einen eigenen Ausschuss für Bürgerbeteiligung unter der Leitung von Stadtrat Michael Frostel ins Leben gerufen. Seit Jänner ist das Bürberbeteiligungsmodell durch einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss abgesegnet. "Das vorliegende Modell ist das kompakteste und ausgereifteste Modell einer strukturierten Bürgerbeteiligung, das wir in den letzten 30 Jahren entwickelt haben. Das Modell geht über die gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten weit hinaus und hat Vorbildcharakter", erklärt Helmut Retzl vom gleichnamigen Institut. Er hat die Stadt Gmunden begleitet und beraten. Eine Auswahl der Möglichkeiten zur direkten Demokratie in der Bezirkshauptstadt: Bürgerbeteiligungsausschuss aus neun Gemeinderäten und neun zufällig ausgewählten Bürgern oder Bürgeranträge, die mindestens 50 Unterstützer-Unterschriften haben müssen und die dann in den zuständigen Ausschüssen und im Gemeinderat behandelt werden müssen.
In Bad Ischl geht man etwas anders mit der Thematik um, sei aber laut Bürgermeister Hannes Heide trotzdem gut aufgestellt: "Wir beziehen die Bürger so oft, als irgend möglich ein. Sei es bei der Leitbilderarbeitung, bei Jugendkongressen oder den Bürgermeistergesprächen." Besonders letztere würden ein unkompliziertes Miteinander zwischen Heide, dem Gemeinderat und den Bad Ischlern fördern. "Wir achten hier nicht auf Zahlen, sondern nehmen uns unabhängig von der Zahl der Interessenten der Anliegen an." Generell gäbe es Heide zufolge drei Arten von "Anliegen": Jene, die unbürokratisch und sofort abgearbeitet werden können, jene, die man im Gemeinderat besprechen muss, und jene, die gar nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. "Es gibt zwar klare Regulative, diese sind manchmal aber eher verkomplizierend", so Heide.
In Obertraun gibt es hier kein spezielles Regelwerk. "Wegen unserer Kleinheit sind wir täglich und persönlich im Kontakt mit unseren Bürgern", so Ortschef Egon Höll. Bei geplanten Projekten werden Info-Abende gemacht, bei denen Ideen eingebracht werden können.
Ellmer: "Wählen gehen"
"Die beste Art der Bürgerbeteiligung ist das Wählen an sich", so der Bad Goiserer Bürgermeister Peter Ellmer. "Denn da sucht man sich ja 'seine' Vertretung aus." Bei Großprojekten rufe man aber immer zum Mitgestalten auf, etwa beim Motorikpark. "Als es zur Konzipierung des Wasserkraftwerkes der Energie AG kam, wurden die Anrainer vorab zum Gespräch eingeladen", erinnert sich Ellmer. "Interessant war, dass sich einige gewundert hatten, warum man sie in den Prozess mit einbezog, ohne 'konkrete' Vorstellungen zu liefern."
Zur Sache
Mit dem OÖ. Bürgerrechteänderungsgesetz 2015, das mit 23. Oktober 2015 in Kraft getreten ist, wurden in OÖ. die Möglichkeiten der direkten Demokratie ausgeweitet. Auf Gemeindeebene wurde die für eine Volksbefragung erforderliche Unterschriftenanzahl deutlich gesenkt. Bis 1.000 Wahlberechtige ist die Hürde 18 Prozent, bis 10.000 Wahlberechtigte 15 % und mehr als 10.000 Wahlberechtigte 9 %. Zudem wurde das Instrument der Bürger-Initiative, das nur auf Landesebene vorgesehen war, auch in den Gemeinden und Statutarstädten eingeführt. Ebenfalls neu ist, dass auch in den Statutarstädten das Abhalten von Bürgerfragestunden im jeweiligen Gemeinderat möglich wurde. Auf www.demokratie-ooe.at kann abgerufen werden, wie viele Unterschriftenbzw. Unterstützer in der Gemeinde für eine Volksbefragung oder eine Bürger-Initiative nötig sind.
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