Besser doppelt als gar nicht?

Symbolbild

Mayrhofen, Zillertal

Der Gemeinderat der Gemeinde Mayrhofen hat am 12.1.2016 folgendes beschlossen:
Die Marktgemeinde Mayrhofen verordnet gemäß § 94/d /8a in Verbindung mit § 43 Abs. 1 Stvo 1960 wie folgt an:
Die Rauchenwaldgasse, Bereich von der Abzweigung mit der Tuxerstrasse bis zur B 169 - Zillertal Landesstrasse- wird im gesamten Bereich zur Wohnstrasse gemäß § 76 b Stvo. erklärt.
Dies wäre ja nichts besonderes, wenn da nicht schon seit Jahren eine betreffende Tafel "Wohnstrasse" aufgestellt wäre. Auch wurden Autofahrer die durch die Rauchenwaldgasse gefahren sind wegen durchfahrt einer Wohnstrasse angezeigt.
Da stellt sich die Frage, war es schon eine Wohnstrasse, oder nicht? Wenn es keine Wohnstrasse war, wie ist es mit den Strafen die Ausgesprochen wurden, wenn die Rauchenwaldgasse offiziell keine Wohnstrasse war?
Oder wiehert hier der Amtsschimmel?

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