Rauchenwaldgasse

Beiträge zum Thema Rauchenwaldgasse

Symbolbild
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Besser doppelt als gar nicht?

Mayrhofen, Zillertal Der Gemeinderat der Gemeinde Mayrhofen hat am 12.1.2016 folgendes beschlossen: Die Marktgemeinde Mayrhofen verordnet gemäß § 94/d /8a in Verbindung mit § 43 Abs. 1 Stvo 1960 wie folgt an: Die Rauchenwaldgasse, Bereich von der Abzweigung mit der Tuxerstrasse bis zur B 169 - Zillertal Landesstrasse- wird im gesamten Bereich zur Wohnstrasse gemäß § 76 b Stvo. erklärt. Dies wäre ja nichts besonderes, wenn da nicht schon seit Jahren eine betreffende Tafel "Wohnstrasse"...

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