Wieder hat die Schwammerl-Zeit begonnen

Diese Mengen an Schwammerl haben die Bergwachtler konfiziert | Foto: Bergwacht
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BEZIRK SPITTAL. Es ist wieder Schwammerl-Zeit. Was erlaubt und verboten ist regelt seit 1989 eine Verordnung der Landesregierung.
Nach dieser Pilzschutzordnung darf nur vom 15. Juni bis 30. September zwischen 7 und 18 Uhr gesammelt werden. Hüter des Gesetzes ist ausschließlich die Bergwacht. Seit Juni 2014 ist Alexander Amon ihr Leiter im Bezirk Spittal mit zehn Einsatzstellen. Der 70-Jährige wird als besonders geschulter Bergwachtler (SOKO) mit Kollegen wieder voll im Einsatz sein. Und zwar in ganz Kärnten.
Nach seinen Angaben darf man pro Person und Tag zwei Kilo der wildwachsenden heimischen Pilzarten, die nicht ganzjährig geschützt sind. sammeln. Wer diese Menge bereits geringfügig überschreitet, wird zur Kasse gebeten. So sind beispielsweise bei zehn Kilo zehn Euro fällig. Wer mit deutlich mehr Kilo erwischt wird, muss eine Sicherheitsleistung bis zu 500 Euro erbringen. Dies gilt vor allem für Ausländer. Wenn's ganz dicke kommt, kann das Referat für Naturschutz bei einer Verwaltungsstrafanzeige bis zu 3630 Euro vorschreiben.
Zur Tendenz sagt der seit 2004 bei der Bergwacht beschäftigte pensionierte Amtsleiter der Post aus Stall, es werde heute nicht mehr so häufig wie früher in ganz großen Mengen gesammelt. Nach wie vor kommen die meisten "schwarzen Schafe" aus Italien. Dort bekommt man für ein Kilo Pilze gut und gern 100 Euro für einen Kilo Pilze. Ein besonders neuralgischer Punkt im Landkreis ist der Iselsberg unmittelbar an der Grenze zu Osttirol. Die konfizierten Pilze erhält das Altersheim in Winklern, so Amon.
Welche Pilze sind überhaupt alle essbar, die bei uns in der Gegend auch noch wachsen? Die gängigsten sind nach Amons Angaben, der übrigens selbst kein Schwammerl-Freund ist, Eierschwammerl, Starkriechender Pfifferling , Steinpilz, Sommersteinpilz, Kiefernsteinpilz, Föhrenrotkappe, Stachelbärte, Brätling, Speisemorchel, Spitzmorchel, Eichenrotkappe, Samtiger Leistling, Europäisches Goldblatt. Eierschwammerl und Steinpilze dürfen nur vom 15. Juni bis 30. September gesammelt werden.
Wesentlich länger ist die Liste der vollkommen geschützten Pilze. Zu ihnen gehören die diversen Röhrlingarten, der Weiße und Schwärzliche Birkenpilz, Moor- und Stilbovist, Kaiserling, Erdsterne, Hartpilz, Eierwulst, Glocken- und Fingerhutverpel, Schleiereule, Leuchtender Prachtbecher, Erdzungen und Trüffel aller Arten.

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