Drei weitere "Erbhöfe" im Bezirk
Die Auszeichnung konnte an weitere landwirtschaftliche Betriebe im Tennengau vergeben werden.
SALZBURG/SCHEFFAU (sys). Vier landwirtschaftlichen Höfen, die sich seit mehr als 200 Jahren im Besitz einer Familie befinden, verlieh Agrarlandesrat Josef Schwaiger gemeinsam mit Landeshauptmannstellvertreter Christian Stöckl, Landesrat Hans Mayr und Landwirtschaftskammervizepräsident Georg Wagner kürzlich die Auszeichnung "Erbhof".
Bewahren und Erneuern
"Mit dieser Auszeichnung werden Familien in Anerkennung für die jahrhundertelange Bewirtschaftung und Kultivierung ihres landwirtschaftlichen Anwesens gewürdigt", betonte Schwaiger beim Festakt, "Jeder dieser Höfe ist fester Bestandteil der ereignisreichen Geschichte Salzburgs und untrennbar mit der Region verbunden. Das nachhaltige Wirtschaften der Erbhof-Familien und das Miteinander von Bewahren und Erneuern machen diese Betriebe erfolgreich."
Die ausgezeichneten Höfe
Das Zertifikat erhielten drei Familien aus dem Tennengau, und zwar Familie Wintersteller-Hofstätter in Oberalm für ihr Schöngut, das seit 1788 im Besitz der Familie ist, sowie Familie Brüggler-Schöpp in Krispl vom Oberpremgut, seit 1720 im Besitz. Über 400 Jahre, nämlich seit 1614, besitzt und bewitschaftet Familie Strubreiter in Scheffau das Auergut. Aus dem Pongau erhielt Familie Lürzer-Thurner-Haym in Radstadt, deren Untersulzberggut sich seit 1798 im Besitz der Familie befindet, die Auszeichnung.
Was macht einen Erbhof aus?
Voraussetzung für die Auszeichnung "Erbhof" ist zuallererst, dass ein Hof mindestens 200 Jahre im Besitz einer Familie sein muss, die das landwirtschaftliche Anwesen selber bewohnt und bewirtschaftet. Die Bezeichnung "Erbhof" geht verloren, wenn das Anwesen an Personen übergeht, die nicht zur Nachkommenschaft gehören oder durch Verkleinerung nicht mehr das Auskommen sichert. "Erbhof" ist eine Ehrenbezeichnung und hat keinerlei sonstige rechtliche Auswirkungen. In Salzburg gibt es mehr als 1.000 Erbhöfe.
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