Rot/Grüne-Mehrheit für Bebauung am Neustifter Friedhof
6.000 Unterschriften empörter Mitbürger und die erst kürzlich veröffentlichte Warnung seitens Bezirksvorsteher Homole vor dieser - seiner Ansicht nach auch gesetzwidrigen Entscheidung - halfen nichts.
In der Währinger Bezirksvertretung wurde am 11. Dezember der Flächenwidmungsplan für die Errichtung von Wohnhäusern am Gelände des Neustifter Friedhofs von der SPÖ/Grünen-Mehrheit beschlossen. Was für Empörung im voll besetzten Saal und Unverständnis seitens der Bezirks-ÖVP sorgte.
Undenkbare Pietätlosigkeit
Bürgerinitiative und viele Prominente werfen der Stadt Wien Pietätlosigkeit und Grünlandvernichtung vor. Doch jetzt fuhr die Mehrheit der Bezirksvertetung einfach über alle Bedenken und Argumente hinweg. "Unvorstellbar, dass das in unserem angeblichen Kulturland möglich ist", erklärt Bärbel Holecek, Witwe von Heinz Holecek, der 2012 am Neustifter Friedhof seine letzte Ruhestätte fand. Übrigens in einem Ehrengrab der Stadt Wien. "Auf das können wir gerne verzichten", empört sie sich bei der Vorstellung, dass die Ruhe und Aussicht am Friedhof künftig von Wohnhäusern gestört werden soll. Sie überlegt nicht nur die Rückgabe des Ehrengrabes ihres Mannes, sondern auch gleich den Verzicht auf alle Orden und Medaillen, die Heinz Holecek seitens der Stadt Wien erhalten hat. Und sie macht sich berechtigte Sorgen um das Grünland und den Wald nebenan, die wie der Friedhof selbst Heimat zahlreicher selten gewordener Tiere sind. Architekt Werner Winterstein, jahrzehntelanger Freund der Familie Holecek und für seine Verdienste um die Stadt Wien hochdekoriert, hat seine Orden und Verdienstzeichen bereits aus der Lade geholt. "Die Rückgabe wäre meine Geste der Empörung, wenn dieser absolut gesetzeswidrige und unsinnige Wohnbau hier errichtet wird."
Formfehler gibt Hoffnung
Das Büro der Bezirksvorstehung muss jetzt das Protokoll der gestrigen Sitzung und Entscheidung an die zuständige MA 21 übermitteln. "Wir werden aber in einem Begleitschreiben darauf hinweisen, dass diese Entscheidung gestetzeswidrig zustande gekommen ist. Zu jedem Flächenwidmungsplan gibt es nämlich schon bei der Einreichung verpflichtend einen erklärenden Motiven-Bericht, der auf alle relevanten Umstände und Gesetzesbestimmungen hinweisen muss. Der Neustifter Friedhof fällt in den Biosphärenpark Wienerwald. Darauf wird aber nirgends im Motiven-Bericht hingewiesen. Laut §3 Abs. 5 des Wiener Biosphärenparkgesetzes ist bei Änderungen einer Widmung in jedem Fall auf das Gesetz Rücksicht zu nehmen." Dieser Formfehler muss laut Aussage der Juristen zu einem neuen Verfahren führen. "Die MA 21 müsste nochmals von vorne Beginnen, von der Ausschreibung bis zur Einbeziehung der Öffentlichkeit", so die Bezirksvorstehung Währing.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.