Angestellter wirtschaftete in eigene Tasche
Ein leitender Angestellter wirtschaftete in einem Industriebetrieb im Wienerwald in die eigene Tasche.
Text und Fotos: Ilse Probst
WIENERWALD (ip). Wegen Veruntreuung wurde ein 42-jähriger Angestellter am Landesgericht St. Pölten rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Plädierte der Angeklagte bereits zu Beginn des Prozesses auf „nicht schuldig“, nahm er zuletzt wider Erwarten das Urteil des Richters an. Laut Staatsanwalt Karl Wurzer hat der bislang unbescholtene Mann, der als leitender Angestellter eines Industriebetriebes im Wienerwald unter anderem auch für die Inventur jenes Lagers zuständig war, in dem „Waren zweiter Wahl“ deponiert waren, bei Verkäufen dieser Produkte an Mitarbeiter zwischen Mai 2012 und März 2014 das Geld in die eigene Tasche gesteckt.
Neun Monate bedingt
Zur Verschleierung soll der Beschuldigte wiederholt nicht den gesamten Lagerbestand in die Inventurliste aufgenommen haben. Wurzer ging zunächst von einer Schadenssumme in Höhe von rund 21.400 Euro aus, wobei sechs Personen insgesamt acht Mal einkauften. Einer der Mitarbeiter schien als Zeuge nicht glaubwürdig, weshalb der Richter den 42-Jährigen in zwei Fakten freisprach. Teilweise ausgesprochen emotional verliefen die Zeugenaussagen. Der Geschäftsführer erklärte: „Er war ein langjähriger Mitarbeiter, dem alle vertraut haben!“ Die Namen jener Mitarbeiter, die ihn auf die Ungereimtheiten aufmerksam gemacht hatten, wollte er aber keinesfalls preisgeben. Eine Frau habe sogar Angst vor gewalttätigen Übergriffen des Beschuldigten gehabt.
Angeklagter: "Das ist ein Komplott"
Auf die Frage, auch seitens des Verteidigers Michael Schwarz, nach dem Führungsstil des Angeklagten, konnte der Geschäftsführer jedoch auf keine konkreten Vorfälle in diesem Zusammenhang verweisen. Der Angeklagte selbst sprach von einem Komplott gegen ihn, um seine fristlose Entlassung rechtfertigen zu können. Belastet wurde er vor der Polizei jedoch durch einen Zeugen, der behauptete, dass der Beschuldigte oft angeboten habe, Paletten mit Waren zweiter Wahl nicht in die Inventur aufzunehmen.
Schmierzettel als Rechnungen
Vor Gericht meinte dieser, es habe sich um „Sperrware“, also Produkte, von denen man noch nicht wusste, ob sie entsorgt oder verkauft werden sollen, gehandelt.
Auf die Frage des Staatsanwalts: „Wie war er als Chef?“, erklärte der Zeuge: „Ja, komplett in Ordnung!“ „Komisch“ kam es einigen Mitarbeitern vor, dass sie keine korrekten Rechnungen erhalten hätten. Es seien „Schmierzettel“ gewesen, die man ihnen als Bestätigung für ihre Barzahlungen aushändigte.
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