Leserpost
zum Nachbericht der Gemeinderatswahl "Sallingberg: Polizei ermittelt" in der Ausgabe Nr.5/2015
Aufgrund Ihres Artikels habe ich als Wähler folgende Forderung an die Wahlbehörde gerichtet.
Die Namensstimmzettel dienen lediglich zur systemischen individuellen Wählerkontrolle und sollten verboten werden. Man kann ja ohnehin am amtlichen Stimmzettel eine Vorzugsstimme verteilen.
Wie in der Online-Ausgabe in den Bezirksblättern zu lesen ist, wurde ein Eitergeschwür der Republik aufgebrochen. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, streben Sie als Beisitzer der Wahlkommission, sehr geehrter Herr Sulzberger, eine Neudurchführung dieser Gemeinderatswahl an.
Als Anfechtungsgrund für diese Wahl würde ich neben diesen Vorgehen des BGS Spitzenkandidaten auch überprüfen lassen, ob die Praktiken der Mehrheitspartei ÖVP überhaupt den verfassungsrechtlichen Wahlprinzipien entsprechen. Die jeweiligen Kandidaten dieser Partei einer Ortschaft verteilen Namenslisten mit Erstreihungen an einen gewissen Personenkreis (Bewohner einer Ortschaft) und überprüfen nach der Wahl die Anzahl der abgegebenen Stimmzetteln mit ihrer Erstnennung. Eine Differenz zur Ausgabe lässt dann ziemlich genau vermuten wer nicht mit dem gewünschten Namenswahlzettel gewählt hat. Ich darf Sie bitten, dieses Vorgehen dahingehend überprüfen zu lassen, ob dies mit dem geheimen Wahlrecht vereinbar ist.
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